Haben einen ZV-Auftrag in Verbindung mit EV-Verfahren gestellt. Es sind zwei Schuldner. Die Rechtsschutzversicherung erklärt nunmehr, dass das insgesamt vier Vollstreckungsmaßnahmen sind und sie ja nur drei zugesagt habe. Hat sie recht?
Ich finde das schon logisch, irgendwie. Andererseits ist es auch irgendwie gemein.
Was meint Ihr?
LG und einen schwitzigen Tag.....
Wieviele Verfahren?
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[b][i]Es gibt zwei Dinge, die sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl.... Beim Universum bin ich mir nicht so ganz sicher.
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- strange
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hm... § 18 Nr. 1 RVG sagt es sind pro Schuldner eine gebührenrechtliche Angelegenheit (Erhöhung 1008)
Dennoch würde ich es als eine Maßnahme sehen wollen , habt Ihr einen oder mehrere Titel? Wurden denn beide Schuldner in einen Antrag formuliert?
Muss sich doch irgendwie begründen lassen... macht doch keinen Sinn so...
Dennoch würde ich es als eine Maßnahme sehen wollen , habt Ihr einen oder mehrere Titel? Wurden denn beide Schuldner in einen Antrag formuliert?
Muss sich doch irgendwie begründen lassen... macht doch keinen Sinn so...
- Liesel
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Wenn allerdings zwei Titel vorliegen, würde ich die RSV darauf hinweisen, daß die 3 ZV-Aufträge pro Titel übernehmen.
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Nö, leider nur ein Titel, in dem beide gesamtschuldnerisch haften. Hat die RS auch mal recht. Was soll´s.
@strange: Ja, der 18er kam mir auch in den Sinn....Verda....
@strange: Ja, der 18er kam mir auch in den Sinn....Verda....
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