ich weiß, es gibt genug themen darüber aber man war sich nie so einig:
weiß jemand was GENAUES zum thema
darf ich eine Zwangsvollstreckungsandrohung MIT GEBÜHR verschicken, wenn mein Titel noch nicht für vollstreckbar erklärt wurde, sprich KEIN stempel drauf ist
wie ist das jetzt mit der ZV-Voraussetzung?
naja die zustellung ist für die vollstreckung ja auch voraussetzung aber nich für die abrechnung der androhung!
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4845
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
Die Gebühr bekommt man nur, wenn man an Stelle der nochmaligen Aufforderung auch direkt hätte vollstrecken können, also die Voraussetzungen der ZV vorliegen.
Etwas anderes gilt m.M. nach nur, wenn im Titel eine bestimmte Fälligkeit vereinbart wurde, dann wären die Gebühren unter Verzugsgesichtspunkten zu erstatten.
Etwas anderes gilt m.M. nach nur, wenn im Titel eine bestimmte Fälligkeit vereinbart wurde, dann wären die Gebühren unter Verzugsgesichtspunkten zu erstatten.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4845
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
naja die zustellung ist für die vollstreckung ja auch voraussetzung aber nich für die abrechnung der androhung!
Kommt drauf an, wenn Du nach Zustellung die Wartefrist einhalten musst, schon.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
es geht hier um die androhung der zv aus einer forderung eines gerichtlichen vergleiches! hierfür brauche ich die zustellungsklausel nich, bei der vollstreckungsklausel bin ich mir grad unsicher....
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4845
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
Die Klausel brauchst Du auf jeden Fall.
Ich bin auch der Meinung, dass Du die Zustellung brauchst, lasse mich hier aber gerne eines Besseren belehren...
Ich bin auch der Meinung, dass Du die Zustellung brauchst, lasse mich hier aber gerne eines Besseren belehren...
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Richtig, du kannst nur die Gebühren verlangen, wenn alle ZV-Voraussetzungen vorliegen. Wenn der Titel noch nicht zugestellt ist, kannst du zwar die Androhung an die GS schicken, aber du hast dann keinen Erstattungsanspruch gegenüber der GS.
ok ich habs RVG Müller-Rabe 18. Auflage 3309 RN 366
vollstreckungsklausel ist pflicht
vollstreckungsklausel ist pflicht