Wie beantrage ich eine Zusammenlegung von Rente beim Pfüb?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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La
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#1

15.01.2010, 12:38

Hallo,

ich habe folgenden Sachverhalt: meine Schuldnerin ist 64 Jahre alt und bezieht eine Rente von der Versorgungsanstalt d. Bd. und der Länder in Höhe von 426,36 € und eine Erwerbsunfähigkeitsrente von der DRV in Höhe von 727,83 €. Die einzelnen Beträge sind i.d.R. nicht pfändbar, deshalb dachte ich mir, ich könnte einen Zusammenlegungsantrag stellen, dass diese beiden Renten zusammengerechnet werden können, da sie dann die Pfändungsfreigrenze überschreiten. Das Problem ist wiedermal, dass ich gar keinen Ansatz habe, wie ich es in etwa formulieren kann.

Könnte mir einer von euch vielleicht weiterhelfen? Würde schon reichen, wenn ich in etwa die Formulierung einer normalen Rente hätte und ggf. eines Zusammenlegungsantrags. Würde mir den Rest zusammenbasteln...

Danke, an alle!

Liebe Grüße

La
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gabrielle
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#2

15.01.2010, 12:44

so:
wird beantragt, die Einkünfte des Schuldners aus Rente bei der Drittschuldnerin zu 1 und der Drittschuldnerin zu 2 gem. § 850 e zusammenzurechnen. Die Drittschuldnerinnen haben sich über die Höhe abzustimmen. Pfändbare Beträge sind der Zahlung der Drittschuldnerin zu 1 zu entnehmen, da diese die wesentliche Lebensgrundlage des Schuldners darstellt.
La
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#3

02.02.2010, 12:47

Dankeschön!!!!
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