Warum sollen das keine erstattungsfähigen Kosten der ZV sein ?
Der Sachverhalt ist doch klar :
- Pfändung bei der Bank
- Bank zahlt Teilbetrag
- Bank teilt mit: "Geschäftsverbindung erledigt wegen Kontoauflösung"
- Forderung ist noch nicht vollständig getilgt
- Es wird ZV-Auftrag erteilt
- DANACH zahlt Bank Restforderung
Hier wäre wegen falscher Drittschuldnererklärung an eine Bankhaftung zu denken, finde ich.
Kommt aber drauf an, wie der genaue Wortlaut in der Drittschuldnererklärung war.
Wer zahlt uns das?
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich sehe das wie Andreas. Schließlich konntest du davon ausgehen, dass keine weitere Zahlung mehr erfolgt.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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