Wer zahlt uns das?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Andreas

#11

01.08.2007, 12:07

Warum sollen das keine erstattungsfähigen Kosten der ZV sein ?

Der Sachverhalt ist doch klar :

- Pfändung bei der Bank
- Bank zahlt Teilbetrag
- Bank teilt mit: "Geschäftsverbindung erledigt wegen Kontoauflösung"
- Forderung ist noch nicht vollständig getilgt
- Es wird ZV-Auftrag erteilt
- DANACH zahlt Bank Restforderung

Hier wäre wegen falscher Drittschuldnererklärung an eine Bankhaftung zu denken, finde ich.

Kommt aber drauf an, wie der genaue Wortlaut in der Drittschuldnererklärung war.
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Curry
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#12

01.08.2007, 12:15

Ich sehe das wie Andreas. Schließlich konntest du davon ausgehen, dass keine weitere Zahlung mehr erfolgt.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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