Wer zahlt Sicherheitsleistung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Blub
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#1

04.02.2008, 12:51

Folgendes:

GE hat VB beantragt. Unser Mandant hat Einspruch eingelegt. VB wurde erlassen. Sache ist nun trotzdem beim Streitgericht. Nun kommt SS vom Gericht

"Die Zwangsvollstreckung aus dem VB wird gegen Sicherheitsleistung von ... Euro einstweilen eingestellt."

Heißt das nun, dass der Schuldner (also unser Mandant) hier die Sicherheitsleistung erbringen muss oder der Antragssteller (also der, der vollstreckt)?
Gast

#2

04.02.2008, 13:03

Sowohl als auch .....

Beide Parteien können diese Sicherheitsleistung erbringen. Der Schuldner (euer Mandant) um die Zwangsvollstreckung abzuwenden und der Gläubiger, damit die Vollstreckung durchgeführt wird.

Für den Fall, daß der Gläubiger zu "unrecht" vollstreckt und das Prozeßgericht zu der Entscheidung kommt, daß dem Gläubiger die Forderung doch nicht zusteht, möchte man gewährleisten, daß dem Schuldner kein Schaden entstanden ist. Deswegen zahlt der Gläubiger eine Sicherheitsleistung ein.

Gleiches gilt für den Schuldner. Wenn dieser möchte, daß die ZV nicht durchgeführt wird, muss trotzdem gewährleistet sein, daß der Gläubiger am Ende des Prozesses immernoch sein Geld bekommt. Deswegen soll dann der Schuldner eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
_steffi_

#3

04.02.2008, 13:05

Halli hallo,

Der, der die Vollstreckung abwenden will, muss den Betrag bei Gericht/ Hinterlegungstelle einzahlen.
Also euer Mdt.

Ansonsten könnte es passieren, dass neben dem streitigen Verfahren aus dem VB vollstreckt wird.
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Blub
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#4

04.02.2008, 13:05

alles klar!! dankeschön!!
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