Welche Gebühren entstehen bei Urteilsberichtigung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Emelie
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#1

18.04.2011, 14:51

Hallo Leute,

kann mir bitte jemand sagen, welche Gebühren entstehen, wenn man Urteilsberichtigung beantragt und es ergeht ein Urteil im schriftlichen Verfahren, nach Zustimmung der Parteien, wonach der Antrag zurückgewiesen wird.

Danke im Voraus
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jojo
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#2

18.04.2011, 15:04

Keine ? (Sofern man in der Sache eigentlich schon drin ist)
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Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

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Emelie
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#3

18.04.2011, 15:12

Warum steht dann im Urteil die Kosten des Ergänzungsverfahrens trägt der Kläger?
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misspinky1984
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#4

18.04.2011, 15:15

:hm Eigentlich dürften hier keine weiteren Kosten entstanden sein; es sei denn ggf., es wurde neu terminiert und dem Beklagten sind aufgrund dessen weitere Kosten entstanden. Warum erfolgte denn die Urteilsberichtigung (Fehler von Euch/Gegner oder vom Gericht)??
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
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Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Adora Belle
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#5

18.04.2011, 15:16

Weil eine Kostenentscheidung getroffen werden muß. Das heißt nicht, daß zwingend auch Kosten entstanden sind.
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misspinky1984
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#6

18.04.2011, 15:16

Adora Belle hat geschrieben:Weil eine Kostenentscheidung getroffen werden muß. Das heißt nicht, daß zwingend auch Kosten entstanden sind.
:zustimm
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#7

18.04.2011, 15:23

In diesem Verfahren waren wir Beklagte und es wurde ein SV-Gutachten eingeholt. Dieses Gutachten wurde im Parallelverfahren, wo wir Kläger waren, auch verwendet. Die Gegenseite wollte deshalb, dass die entstandenen SV-Gebühren zu 1/2 in jedem Verfahren berücksichtigt werden. Das Gericht hat aber den Antrag zurückgewiesen. Es fand kein Termin statt. Es wurde nach Zustimmung im schriftlichen Verfahren entschieden.

Wo kann ich das nachlesen, dass hier keine weiteren Gebühren entstehen. Gibt es hierzu irgendwelche §§????
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Adora Belle
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#8

18.04.2011, 15:27

Das ist doch aber was völlig anderes als eine Urteilsberichtigung. Wenn ich das richtig verstehe, hat die Gegenseite ja eine Änderung der Kostenentscheidung beantragt?
Emelie
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#9

18.04.2011, 15:33

Der Antrag der Gegenseite lautet wie folgt:

Das Urteil vom .... wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO ohne mündliche Verhandlung zu berichtigen und auszusprechen, dass die angefallenen Sachverständigenkosten des Gerichtsgutachters nur hälftig in diesem Verfahren zu Grunde gelegt werden, wovon Kläger dann 81 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 19 % zu tragen;

hilfsweise das Urteil gemäß § 321 ZPO zu ergänzen.

Entstehen in diesem Fall erneut Gebühren für uns, wenn durch Urteil über diesen Antrag entschieden wurde??
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jojo
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#10

18.04.2011, 15:39

Keine Gebühren.

Wat nicht im Gesetz steht, dat kostet auch nix.
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