weiteres Vorgehen Zwangsgeld/Haftbefehl

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hühnerhaufen
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#1

25.09.2017, 10:57

Hallo Ihr Lieben,

wir hatten Anfang des Jahres den Gerichtsvollzieher mit einem Zwangsgeldbeschluss losgeschickt. Dieser gab in seinem Protokoll an, dass der Schuldner der Durchsuchung widersprach, weil dieser meinte, er habe die Auflagen schon erfüllt (das was er davon konnte). Das trifft aber nicht zu. Desweiteren hatte der Schuldner auch erklärt, nicht zahlen zu wollen. Wir hatten versucht, auf dieser Grundlage einen Haftbefehl zu verlangen. Das Gericht meint aber, dass weder der Schuldner erklärte, nicht zahlen zu können, noch der Gerichtsvollzieher Feststellungen getroffen habe, die Rückschlüsse daraus zuließen, dass das Zangsgeld nicht beigetrieben werden könnte. Unser Antrag wurde zurückgewiesen.

Wie gehe ich denn jetzt weiter vor? Kann ich jetzt einen Durchsuchungsbeschluss beantragen? Das Protokoll datiert von Anfang April 2017. Ist das Protkoll für diesen Antrag noch "aktuell" ?

Den Durchsuchungsbeschluss würde ich dann doch auch beim Prozessgericht beantragen? Oder ist hier das Vollstreckungsgericht für zuständig? :kopfkratz

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hühnerhaufen
Jule69
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#2

25.09.2017, 13:14

Wie genau lautet denn dein Ausgangsurteil? Und was hast Du alles im ZV-Auftrag beantragt?
Hühnerhaufen
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#3

26.09.2017, 10:50

Sorry, dass ich erst jetzt antworten kann.

Der Schulnder ist verurteilt worden, u.a. Jahreabschlüsse zu erstellen und Unterlagen herausgeben.

Ich habe einen "ganz normalen" Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt.

Letztes Jahr hatten wir es auch schon versucht, und aufgrund des Protokolls konnten wir auch einen Haftbefehlt beantragen, der dann allerdings durch Zahlung des Zwangsgeldes durch den Schuldner dann nicht mehr erlassen wurde. Seinerzeit hatte der Schuldner auch angegeben nicht zahlen zu können. Dieses Mal, nicht zahlen zu wollen. Da liegt wohl der Hund begraben.

Komme ich ich mit einem Durchsuchungsbeschluss durch?

Gruß
Hühnerhaufen
Jule69
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#4

26.09.2017, 13:57

Durchsuchungsbeschluss würde ich versuchen und hinsichtlich des Zwangsgeldes vielleicht eine Kontopfändung, falls das Konto aus der letzten Zahlung des Schuldners ersichtlich ist? Und falls nicht Antrag zur Abnahme der VAK stellen.
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