Weitere Gerichtsvollzieherkosten nach Fortsetzung der ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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kora
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#1

11.01.2016, 12:41

Hallo,

wir haben eine Vollstreckung beantragt, die der GV eigenmächtig und nur auf die Aussage der Schuldnerin gestützt, dass ihrerseits Ansprüche bestünden, die aufzurechnen wären, eingestellt.
Der GV rechnete sodann ab.
Daraufhin haben wir Erinnerung gem. § 766 ZPO eingelegt, über die das Gericht für uns positiv entschieden hat. Daraufhin haben wir den GV zur Fortsetzung der ZV aufgefordert. Nun stellt der GV die ZV wieder ein und rechnet erneut ab.

Meine Frage ist nun: Kann der GV beide in Rechnung gestellte Gebühren beanspruchen?

Ich hoffe jemand kennt sich mit GV-Kosten aus, ich blicke da überhaupt nicht recht durch.

LG Kora
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Anahid
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#2

12.01.2016, 08:47

Hallo :wink1

Bevor Dir jemand antworten darf, müsstest Du bitte Dein Profil um Deinen Beruf ergänzen (siehe Forenregeln).
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Pepples
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#3

12.01.2016, 09:02

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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kora
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#4

13.01.2016, 09:26

So ihr Lieben,

mein Profil ist hinsichtlich meines Berufes ergänzt.

Bitte nun um eure Hilfe.
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Anahid
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#5

13.01.2016, 09:36

Meiner Meinung nach kann er nicht beides abrechnen. Den ersten Auftrag hat er, ohne triftigen Grund, nicht ausgeführt bzw. erledigt. Ich würde Erinnerung gegen die Höhe der GV-Kosten erheben beim GV. Nur einen Freund fürs Leben hast Du mit dem dann zukünftig sicherlich nicht. ;)
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