Wegnahme Sparbuch wenn Herausgabe nicht gepfändet wurde

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Karens
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#1

11.08.2017, 09:55

Hallo,
habe jetzt schon einiges gelesen, aber für mein Problem keine Lösung gefunden. :kopfkratz

Wir haben eine Kontenpfändung beantragt und vom Drittschuldner nunmehr die Mitteilung erhalten, dass wir auch ein Sparkonto gepfändet haben und es zu einer Auszahlung kommt, wenn wir das Sparbuch vorlegen.
Unserem PfÜb kann ich jedoch entnehmen, dass die Herausgabe des Sparbuches nicht angekreuzt wurde. Wie komme ich jetzt an das Sparbuch?

Stehe ein wenig auf dem Schlauch.
Jule69
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#2

11.08.2017, 10:17

Versuche es mal über § 836 ZPO, GVZ mit PfÜb als Titel mit der Wegnahme beim Schuldner beauftragen; AG Bremen JurBüro 98, 605
Karens
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#3

11.08.2017, 10:51

Ok, dann versuch ist das mal. :thx
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