Was kann man hier noch tun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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maerry
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#1

09.08.2012, 09:32

Ich hab hier ne ganz blöde Sache auf dem Tisch:

Wir vollstrecken seit 1998 gegen die Schuldner (eigene Mandanten).
Das Ehepaar, beide mittlerweile 63 Jahre alt, hatten eine Reinigungsfirma.
Wir haben alles gepfändet, was geht (meines Erachtens):
Beide haben die eV abgegeben, daraus ergibt sich nichts Pfändbares; sie bekommen beide Leistungen der GfA.
Wir haben alle bekannten Konten gepfändet (Privat- und auch Firmenkonten) - kein Guthaben.
Wir haben Zwangssicherungshypothek eintragen lassen auf den Grundstücken - Rang-Nr. 10 (vorher Grundschulden und Zwangssicherungshypotheken, Gesamtsumme geschätzte 900.000 DM.)
Wir betreiben zwar auch die Zwangsversteigerung, aber das zieht sich schon ewig hin und es wird wohl kaum was rausspringen für uns.
Der Oberknüller: Die Schuldner haben 3 Adressen - schicken wir den GV an eine Adresse, bekommen wir die Antwort, dass sie unter der Adresse nicht wohnhaft sind. Die EMA ergibt, dass sie unter der 2. Adresse gemeldet sind. Schicken wir dort den GV hin, bekommen wir die gleiche Antwort. Es ist ein ewiger Kreislauf...

Ich weiß nicht mehr, was wir hier noch machen könnten..

Hat jemand schon Erfahrungen mit Privatdetekteien gemacht?

Unsere Forderung beläuft sich mittlerweile auf ca. 14.000 Euro...
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Pepples
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#2

09.08.2012, 09:38

Wie hoch war denn die ursprüngliche Hauptforderung?

Ganz ehrlich? Hört auf gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen. Schaut, ob bei der Versteigerung vielleicht doch was rausspringt und ansonsten ausbuchen. Da kommt wohl nichts Pfändbares mehr. Ist zwar bitter, aber immer weiter Kosten produzieren kann's ja auch nicht sein. :ka
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#3

09.08.2012, 09:44

ja arbeiten häufig mit einer Detektei zusammen
da wir mit denen Sonderkonditionen haben, ist es auch nicht so teuer...
haben schon oft Anschriften etc. herausgefunden.
aber letztlich muss man halt eine Detektei finden, die es nciht für übertrieben viel Geld macht
ich würde hier auch erstmal die Diverse vertreten: kein gutes Geld dem schlechten hinterher werfen...
maerry
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#4

09.08.2012, 10:34

Zu dem Schluss bin ich eigentlich auch gekommen.. :?
Blöd, aber was will man machen..?

Ursprüngliche Forderung waren ca. 6.000 DM....

Vielen Dank für eure Einschätzung!
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#5

09.08.2012, 16:49

Wie sieht das ansonsten aus, dass du dir einen Beschluss zum öffen der Türen, für den GV besorgst? Dann könnte der auf jeden Fall da schon was pfänden... Oder, wenn die Adressen nicht allzuweit auseinander liegen lässt man den GV die alle an einem Tag machen, aus den oben geschilderten Gründen.

Habt ihr denn den Verdacht, oder die Gewissheit das bei denen was zu holen ist, denn du hast ja geschrieben das beide die EV abgegeben haben... :roll:
Geiselmann
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#6

09.08.2012, 18:14

Schon mal an die Pfändung der Rückgewährsansprüche bzgl. der vorrangigen Grundschulden oder evtl. entstandener Eigentümergrundschulden gedacht?

Wie hoch ist der VKW in der Zwangsversteigerung?

S. Geiselmann
maerry
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#7

09.08.2012, 18:19

Geiselmann hat geschrieben:Schon mal an die Pfändung der Rückgewährsansprüche bzgl. der vorrangigen Grundschulden oder evtl. entstandener Eigentümergrundschulden gedacht?

Wie hoch ist der VKW in der Zwangsversteigerung?

S. Geiselmann
Da müsste ich morgen mal in der Akte nachschauen - diese Möglichkeit kenn ich gar nicht...
vielen Dank! Vielleicht gibt es da eine Möglichkeit..!
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#8

09.08.2012, 18:42

Ich schließe mich da Peppi an. Ursprüngliche HF 6000 DM, das wären dann ca. 3000 € und ihr habt jetzt schon eine Gesamtforderung von 14.000 €, demnach Verfahrenskosten in Höhe von 11.000 €? :shock: *kopfschüttel* Warum macht man so was? :roll:
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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