Wann PfüB, wann vorl. ZV, wann ZV-Auftrag, ...?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Refa-Susi

#1

16.11.2008, 21:00

Hey,

ich weiß nicht, in welchen Fällen ich ein vorl. Zahlungsverbot, einen Pfüb bzw. einen ZV-Auftrag (ist das die Mobiliarvollstreckung?) machen soll? Wann wende ich was an?

Wir hatten mal einen Fall, es ging um die Eintreibung einer Forderung, da haben wir zuerst die Mobiliarvollstreckung gemacht und dann ein vorl. ZV und dann einen Pfüb. Wieso diese Reihenfolge? Und dann hatten wir wieder einen ähnlichen Fall und da haben wir nur einen Pfüb gemacht.
rosa

#2

16.11.2008, 21:05

hui da muss man eigentlich VIEL erklären, ich versuchs ma in zusammenefassung, (darf ich ma kurz vorher fragen, ob du schon ausgelernt bist und ob du niemanden auf der arbeit hast, ders dir erklärt? nich dass wir hier nich gerne helfen aber wenn mans persönlich erklärt bekommt ists ja immer besser und irgendwer muss ja bei euch die ZV machen)

als ZV /EV hat den vorteil, dass du bei ner EV ein verzeichnis bekommst, wo alles (konto, vermieter, gehalt, versicherung etc) drauf steht

WENN du aber schon ein konto von dem schuldner kennst, dann ist es praktischer das direkt zu pfänden! auch wenn du weißt, wo er arbeitet, kannst du direkt beim arbeitgeber pfänden...

das VZV ist nur eine "vormaßnahme" zum pfüb und hat nur die wirkung dass bis der pfüb nachkommt (der braucht länger als das vzv) keine gelder an den schuldner ausgezahlt werden

also das ist jetzt ne kurze einfache zusammenfassung ohne § und ohne klugscheiß erklärungen

weiß jetzt nich wie genau dus wolltest, wenn nich frag nach!
Minimaus

#3

16.11.2008, 21:06

einen zv-auftrag machen wir, wenn wir einen titel haben und vollstrecken wollen in bewegliches vermögen...einen pfüb, wenn wir eine kontoverbindung haben, dann pfänden wir und es wird überwiesen, mit dem pfüb verbunden ist auch das vorläufige zahlungsverbot. dann ist die bank gezwungen, alle zahlungen erst einmal einzustellen und dann muss auch in einer frist der pfüb folgen.

ich kann nicht gut erklären...
Refa-Susi

#4

16.11.2008, 21:12

an Immi: Nein, ich hab leider niemanden auf Arbeit, den ich fragen kann. Ich arbeite in einer kleinen Kanzlei, ich und mein Chef. Und mein Chef hat keine Ahnung von ZV.

Ok. Vielen Dank an euch. Das reicht mir erst einmal. Wenn ich dann doch nicht mit eurer Hilfestellung klar kommen sollte, melde ich mich noch einmal.
Refa-Susi

#5

16.11.2008, 21:17

Doch eine Frage hätte ich doch noch: Ich habe auf Arbeit eine Akte in der Hand gehabt, da wurde im April 2007 ein ZV-Auftrag gemacht und dann im Juni 2007 wieder ein ZV-Auftrag und dann 2 Monate später wieder ein ZV-Auftrag, gleiche Sache. Warum macht man das? Wann macht man mehrere?
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#6

16.11.2008, 21:19

also, wenn ich ne Bankverbindung hatte, hab ich sofort nach Erhalt des Titels ein VZV und PfÜB gemacht. Wenn der Schuldner nicht mehr ans Konto kommt, ist er meist ganz zutraulich, was Zahlungen angeht.
Viele Grüße

ich
rosa

#7

16.11.2008, 21:28

Doch eine Frage hätte ich doch noch: Ich habe auf Arbeit eine Akte in der Hand gehabt, da wurde im April 2007 ein ZV-Auftrag gemacht und dann im Juni 2007 wieder ein ZV-Auftrag und dann 2 Monate später wieder ein ZV-Auftrag, gleiche Sache. Warum macht man das? Wann macht man mehrere?
also in so kurzen abständen macht man das eigentlich nur,wenn die vorherigen vielleicht nich zustellbar waren und man ne neue adresse hat?

wenn die zv fruchtlos verläuft, dann wird ja die EV abgenommen.
musst ma auf das zv protokoll gucken was da los war
elly87
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#8

17.11.2008, 08:58

hallo, gibt es einen standard text für eine konto "vorpfändung" bzw kann mir jemand sagen was in den text rein muss??

pfüb is kein problem aber es klemmt grad ein wenig bei dieser vorpfändung :(
hab hier leider niemanden der mir helfen kann...


vielen dank schonmal!!
Refa-Susi

#9

17.11.2008, 09:28

Also, diesen Text nehme ich immer:

Gerichtsvollzieher
- Adresse -


Unser Zeichen:

Vorläufiges Zahlungsverbot

In der Zwangsvollstreckungssache

....
- Gläubiger -

vertreten durch: ...

gegen

...
- Schuldner -


wird gebeten, nachfolgendes vorläufiges Zahlungsverbot zuzustellen an

1. ... (Bank)
- Drittschuldner -

2. ...
- Schuldner -


Nach dem vollstreckbaren Versäumnisurteil (AG ... vom ..., Az.: ...) kann der Gläubiger vom Schuldner verlangen:

Hauptforderung
nebst ... Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
hieraus seit dem ...

0,3 ZV-Gebühr, Nr. 3309 VV aus ... €
(Kosten des Zwangsvollstreckungsauftrages)
nebst Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV
Endsumme zzgl. Kosten dieses Verfahrens

und weiteren 0,57 € Zinsen täglich ab dem ...

Der Gläubiger ist zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.

Wegen der vorgenannten Beträge steht die Pfändung der angeblichen Forderung/en des Schuldners
- aus der oben genannten Bankverbindung

gegen den Drittschuldner bevor.

Der Gläubiger benachrichtigt hiermit den Drittschuldner und den Schuldner gem. § 845 ZPO von der bevorstehenden Pfändung und verbindet diese Benachrichtigung mit der Aufforderung

- an den Drittschuldner, nicht an den Schuldner zu leisten, und
- an den Schuldner, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten.

Diese Benachrichtigung hat die Wirkung eines Arrestes, sofern die Pfändung innerhalb eines Monats ab Zustellung dieser Benachrichtigung bewirkt wird (§ 845 ZPO).


Rechtsanwalt

Anlagen:
Titel in Kopie
Forderungsaufstellung in Kopie




Vielleicht hast du auch ein paar Vordrucke für mich, z. B. einen Räumungsantrag. Wäre echt lieb, wenn du/ihr mir dahingehend helfen könntet.
elly87
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#10

17.11.2008, 09:58

vielen dank

aber das zahlungsvebort hab ich schon es geht eher um ein anschreiben, ich weiß nich wie das genau formuliert werden soll und ob da irgendwas wichtiges beachtet werden muss (bei ner pfüb hat man sowas ja auch von wegen "..wird beantragt..blabla") und dann auch noch das verfügungsverbot an den schuldner... -.-
kein plan wie man das schreibt, hab auch keinen textbaustein dazu!

hab sowas noch nie gemacht und find auch nirgendwo sonst was dazu...
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