VZV ruhen lassen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pixie82
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#1

29.04.2010, 12:08

Ich hab mal wieder ne kleine Frage...

Hab gestern von nem Schuldner durch Zufall die Bankverbindung und den Arbeitgeber herausgefunden. Hab direkt ein VZV gemacht und das wird heute zugestellt. Pfüb ist auch schon beim AG.

Jetzt meine Frage:

Ich gehe stark davon aus, dass die Schuldnerin sich hier melden wird, weil ja alles dicht gemacht wird. Falls Sie nen Teil oder alles zahlen will, dann müsste ich ja theoretisch das Konto wieder freimachen...nen Pfüb kann ich ruhen lassen...aber was ist mit dem VZV? Der Pfüb ist ja nunmal noch nicht in der Welt...kann ich das VZV auch rangwahrend ruhen lassen? Oder muss ich das dann ganz zurücknehmen und dann neu machen, wenn sie doch nicht zahlt. Dann wäre aber auch der Rang weg....
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LuzZi
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#2

29.04.2010, 12:34

Haste den Pfüb noch gar net rausgeschickt?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Pixie82
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#3

29.04.2010, 12:36

doch...der ist heute ans AG, aber das dauert ja immer, bis der erlassen ist...da ist das VzV ja viel "schneller"
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Pixie82
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#4

29.04.2010, 14:13

hat denn keiner ne Idee?? :panik
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Goldlöckchen

#5

29.04.2010, 14:30

Das ist ja Sinn und Zweck eines vorl. Zahlungsverbotes, dass es schneller ist, als der Pfüb.

Laß beides zustellen. Sofern sie wirklich anbietet, die Fdg. in Raten zu bezahlen, wartest Du erstmal die 1. Rate ab. Dann kannst Du - wenn die Bank mitspielt - den Pfüb ruhen lassen. Vergiß aber nicht, der Bank zu schreiben, dass das Ruhen der Pfändung hinfällig ist, wenn eine weitere Pfändung eingeht.

Sollte die Bank mit dem Ruhen nicht einverstanden sein, würde ich die Pfändung nicht aufheben. Ist Geld aufm Konto, kriegst Du es sowieso. Falls kein Geld droben ist, ist es eh relativ egal, ob es gepfändet ist, oder nicht.

Manchmal lass mich doch breitschlagen, ne Kontopfändung aufzuheben. Dann möchte ich aber mindestenst 50-60% der offenen Forderung als 1. Zahlung haben.
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misspinky1984
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#6

29.04.2010, 17:41

Rapunzel hat geschrieben:Laß beides zustellen. Sofern sie wirklich anbietet, die Fdg. in Raten zu bezahlen, wartest Du erstmal die 1. Rate ab. Dann kannst Du - wenn die Bank mitspielt - den Pfüb ruhen lassen. Vergiß aber nicht, der Bank zu schreiben, dass das Ruhen der Pfändung hinfällig ist, wenn eine weitere Pfändung eingeht.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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