Vorrangige Pfändung/Schuldner wird nicht mehr vertreten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Janne
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#11

31.03.2016, 15:13

Es handelt sich um Lizenzeinnahmen in Höhe von monatlich ca. 1.000,-.

Dass Zahlungen an den vorrangigen Gläubiger erfolgen habe ich vom Drittschuldner erfahren, ebenso die Höhe dieser Zahlungen.

Lohnt sich ein Vorgehen in diesem Fall und was genau müsste ich tun?
Janne
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#12

05.04.2016, 12:21

Immer noch aktuell: Kann ich hier etwas unternehmen - und wenn ja wie gehe ich vor? :)
Janne
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#13

13.04.2016, 10:54

Wir haben jetzt die Erkärung des Drittschuldners erhalten; dieser teilt uns lediglich mit, dass unser PfÜB aufgrund vorrangiger Pfändungen nicht bedient werden kann. Mein Chef fragt nun ob das ausreicht und ich bin mir nicht sicher...

Es ist ja keine Bank sondern eine Firma die lediglich Lizenzgebühren zahlt...reicht die Drittschuldnererklärung von daher aus oder muss ich noch weitere Infos anfordern? Mein Chef möchte keinen allzugroßen Aufwand betreiben.
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#14

13.04.2016, 11:20

Der Umfang der Auskunftspflicht des Drittschuldners ergibt sich aus § 840 Abs. 1 ZPO und ist mit dem dortigen Fragenkatalog auch ausgeschöpft. Benötigt der Gläubiger nach Ausbringung des PfÜB weitere Informationen und Unterlagen, hat er diese beim Schuldner nach § 836 ZPO (sog. Auskunftsversicherung) einzuholen.
Janne
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#15

13.04.2016, 11:45

Vielen Dank! :)
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