Vorläufiges Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
maxipayne
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#1

08.03.2018, 16:53

Liebe Alle,

ich brauche eure Hilfe bezüglich des vorläufigen Zahlungsverbots. Muss ich hierfür das Formular mit dem Modul J ausfüllen oder darf ich das Schreiben selber aufsetzen und durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen? :panik Wie macht ihr das immer? Ich bin mir absolut unsicher, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen

Vielen Dank
Jenna
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#2

08.03.2018, 17:04

Das habe ich bis jetzt immer noch so mit einem Textbaustein gemacht.
hat auch immer ohne Beanstandungen geklappt.
Allerdings habe ich das Formular mit dem Antrag auf einen PfÜB immer direkt dazugelegt und beides zusammen auf den Weg gebracht.
Memnoch
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#3

08.03.2018, 19:06

Mache das auch immer nach eigenem Gusto bzw. eigener Vorlage.

Dass Du auf die Frist wg. Zustellung PfÜb achten musst, weißt Du ja.
Habe selbst unlängst noch ´mal ein zweites vorläufiges auf den Weg bringen müssten, weil es sowas von knapp war...
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AliceImWunderland
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#4

09.03.2018, 09:01

maxipayne hat geschrieben:Liebe Alle,

ich brauche eure Hilfe bezüglich des vorläufigen Zahlungsverbots. Muss ich hierfür das Formular mit dem Modul J ausfüllen oder darf ich das Schreiben selber aufsetzen und durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen? :panik Wie macht ihr das immer? Ich bin mir absolut unsicher, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen

Vielen Dank
Mit welchem Programm arbeitest du? Unser Programm hat dafür ein Formular. Ansonsten kannst du dir deine eigene Vorlage hierfür basteln.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
maxipayne
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#5

09.03.2018, 09:36

Vielen Dank für eure Antworten. Ich würde das VZV direkt an den zuständigen Gerichtsvollzieher schicken und den Antrag auf PfÜB ans Amtsgericht. Wenn ich beides gleichzeitig beim AG einreichen könnte, wäre das natürlich super. Ja, die 4-Wochen-Frist ist mir bekannt. Kann ich beides direkt beim zuständigen Gerichtsvollzieher einreichen?
Aelizia
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#6

09.03.2018, 10:09

maxipayne hat geschrieben: Kann ich beides direkt beim zuständigen Gerichtsvollzieher einreichen?
Nein, der Pfüb-Antrag muss an das Gericht, weil dort der Pfändungsbeschluss erlassen wird.
maxipayne
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#7

09.03.2018, 10:40

Habe ich mir gedacht. Kann ich dann dem Gerichtsvollzieher eine Kopie von unserem Antrag auf PfüB zur Kenntnisnahme beifügen? Reicht ihm das?
Aelizia
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#8

09.03.2018, 12:00

Der Gerichtsvollzieher benötigt keine Kopie vom Pfüb-Antrag.

Dem reicht das vorläufige Zahlungsverbot ;)
maxipayne
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#9

09.03.2018, 12:20

Alles klar, vielen lieben Dank für eure Hilfe :-)
maxipayne
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#10

14.03.2018, 13:12

Für das vorläufige Zahlungsverbot fällt keine Verfahrensgebühr an oder? Nur für den Antrag auf PfüB oder?
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