Vorläufiges Zahlungsverbot

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#11

14.03.2018, 13:36

maxipayne hat geschrieben:Vielen Dank für eure Antworten. Ich würde das VZV direkt an den zuständigen Gerichtsvollzieher schicken und den Antrag auf PfÜB ans Amtsgericht. Wenn ich beides gleichzeitig beim AG einreichen könnte, wäre das natürlich super. Ja, die 4-Wochen-Frist ist mir bekannt. Kann ich beides direkt beim zuständigen Gerichtsvollzieher einreichen?

Das vorläufige Zahlungsverbot sollte aber an den Gerichtsvollzieher, der für den Drittschuldner zuständig ist. Der fährt dann nämlich auch mal direkt hin und stellt zu. Geht schneller.
Liebe Grüße

Sylvia

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#12

14.03.2018, 13:57

maxipayne hat geschrieben:Für das vorläufige Zahlungsverbot fällt keine Verfahrensgebühr an oder? Nur für den Antrag auf PfüB oder?

Richtig. Wenn dem vorläufigen Zahlungsverbot ein Pfüb folgt, dann entsteht die Gebühr nur für den Pfüb.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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