Vollstreckungsbescheid mit falschem Namen

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lolle
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#1

20.05.2010, 15:39

Hallo alle miteinander,

ich habe hier folgendes Problem auf dem Tisch liegen:

Haben VB gegen Schuldner erwirkt. GV wollte vollstrecken und hat festgestellt, dass der Vorname falsch ist. Nun hat er uns die ganzen Unterlagen zurückgeschickt mit dem Vermerk: Hier wohnt ein Marina und nicht eine Marion. Wurde durch Personalausweis und Leistungsbescheid bewiesen. Nun sollen wir den Titel berichtigen lassen.

Laut den Unterlagen unseres Mandanten handelt es sich bei der Schuldnerin auch um Marion (also von uns im MB korrekt angegeben). Die Schuldnerin hat sich bei der Mandantschaft so mit dem im VB stehenden Namen angemeldet. Die Adresse etc. ist auch korrekt nur der blöde Vorname nicht.

Muss ich hier eine Berichtigung nach § 319 Abs. 1 ZPO beantragen? Wie muss ich formulieren und muss ich einen Nachweis erbringen?

Schon mal vielen Dank im Voraus.
engine

#2

20.05.2010, 16:43

Bei so einem ähnlichen Fall (im Mahnverfahren) habe ich dem Mahngericht eine Einwohnermeldeauskunft vorgelegt
und mitgeteilt, dass es sich um die Person handelt. Mahngericht hatte ohne Probleme Namen des Schuldners berichtigt.

Wundert mich, dass der GV so gehandelt hat. Mache hier sog. Großinkasso, da kommt es oft vor, dass
Namen von MA falsch übermittelt werden (Schreibweise komplett falsch etc.). Hatte eigentlich selten Probleme bei ZV. Muss wohl ein Jungspund sein (:D ) Erfahrene GV halten sich nach meiner Erfahrung mit solchen Sache doch gar nicht auf.
lolle
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#3

27.05.2010, 15:39

Hallo Engine,

hier handelt es sich leider nicht um einen Jungspund :-( Der Mandant schaut nun mal nach dem Anmeldeformular mit dem sich die Dame angemeldet hat, vielleicht bringt mir das ja irgendwas. GV hat uns z.B. ein Geburtsdatum mitgeteilt. Werde berichten :-)
Tom71
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#4

27.05.2010, 16:11

Du musst eine Positiv/negativ EMA vorlegen, die zum einen Auskunft gibt, dass die Marina dort wohnhaft ist und zu keinem Zeitpunkt eine Marion dort wohnhaft gewesen ist. Dies fällt aber unter keine einfache Titelberichtigung, so dass man schon annehmen könnte, dass es zwei Personen sind, sprich kein Schreibfehler.
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Syrome
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#5

27.05.2010, 16:18

Wir hatten so einen Fall, da hat die Dame den (telefonischen) Auftrag absichtlich mit falschem Vornamen erteilt. Im nachhinein hat sich herausgestellt, dass sie bei verschiedenen Lieferanten diverse Bestellungen nicht bezahlt hatte und öfter mal unterschiedliche Vornamen benutzt hat.
Unser VB war natürlich falsch und wir konnten nicht beweisen, dass es sich um die selbe Person handelt. Ich glaube, es wurde auch von anderer Seite Betrugsanzeige erstattet. Wir haben uns aber nicht angehängt, da es nur um einen Minibetrag ging.
Die Arbeit läuft nicht davon, wenn du dem Kind den Regenbogen zeigst, -
aber der Regenbogen wartet nicht bis du mit deiner Arbeit fertig bist.

(chinesisches Sprichwort)
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