Vollstreckungsauftrag ausfüllen bei Seite 7

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jennifer Nayriana
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#1

21.08.2017, 10:51

Hallo liebe Foren-Mitglieder,

bei den Vollstreckungsaufträgen an den GV habe ich große Probleme auf Seite 7.
ich blicke nicht durch, wie ich das berechnen soll.. Sonst habe ich immer einen Online-Rechner auf der Seite von Advovox genutzt, aber dieser Rechner ist wohl offline. Dort habe ich einfach den Gegenstandswert eingetragen, den Rest habe ich bloß kopiert. Hat immer wunderbar geklappt.
Genauer gesagt, verstehe ich nicht was ich bei Verfahrensgebühr eintragen soll. Im RVG ist es 0,3 oder? Dann wird Auslagen oder Auslagenpauschale mit einem Prozentwert von einem Wert genommen... ? Und von welchem Wert wird die Umsatzsteuer genommen?
Mit der Forderungsaufstellung auf Seite 8 habe ich keine Probleme. Es geht nur um Seite 7.
Könnt ihr mir helfen? Oder kennt ihr vielleicht einen Online-Rechner der mir helfen kann?
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Adora Belle
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#2

21.08.2017, 10:53

Wie kommst Du darauf, dass Ihr nach RVG abrechnen könnt? Könnt Ihr das? Falls ja, sollte es doch in Eurem Büro auch jemanden geben, der das RVG beherrscht?
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Mel Kunterbunt
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#3

21.08.2017, 10:55

Na mit was willst du denn den GVZ beauftragen???
Nur mit der Abnahme der Vermögensauskunft? Soll das ein ZV-Auftrag mit Abnahme der VA werden???
Jennifer Nayriana
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#4

21.08.2017, 11:00

ja, da müsste ich Chef fragen :D
Genau, Vollstreckungsauftrag mit Abnahme der VA.
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Mel Kunterbunt
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#5

21.08.2017, 11:17

1. Für die Gebühren für den Zwangsvollstreckungsauftrag nimmst du die Gesamtforderung aus eurem Forderungskonto.
Aus diesem GW berechnest du eine 0,3 Gebühr nach Nr. 3309, wenn diese Gebühr unter 100,00 € liegt berechnest du davon 20 %, das ist dann deine Auslagenpauschale. Falls die Gebühr über 100,00 € liegt sind es immer 20,00 €.
Dann rechnest du die Gebühr nach Nr. 3309 + Auslagenpauschale zusammen, berechnest hieraus die USt. und hast die RA Kosten für den ZV Auftrag.

2. Diese Gebühr rechnest du dann auf den ersten Gegenstandswert drauf (der Grundlage für den ZV Auftrag war) und machst das ganze Spiel noch mal. Achte aber darauf, dass der Gegenstandswert für die Vermögensauskunft 2.000,00 € nicht übersteigen darf.
Sollte eure Hauptforderung höher als 2.000,00 € sein, berechnest du die Gebühren für 2. aus 2.000,00 €, unabhängig von der Forderungshöhe.
Himbeere89
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#6

21.08.2017, 11:23

Es gibt doch auch andere Prozesskostenrechner... :) einfach mal googeln...aber vielleicht wäre es auch besser, wenn du das mal ohne einen solchen Rechner lernst. Ist wirklich (in dieser Sache hier) nicht schwer :wink1
:mrgreen:
Jennifer Nayriana
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#7

21.08.2017, 11:53

Super, ich versuche es.
Ich danke euch! :wink1
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