Vollstreckungsandrohung vs. Aufforderung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Luise153
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#1

15.03.2011, 09:56

Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe, ich habe das Thema bei meiner Suchfunktion nicht übersehen.

Wir haben einen KFB bekommen und dann hab ich die Gegenseite aufgefordert zur Zahlung mit Fristsetzung. Jetzt fragt mein Chef, ob wir diese 0,3- Verfahrensgebühr schon mit diesem Schreiben quasi erhalten haben. Ich dachte, das geht nur, wenn ich eine richtige Vollstreckungsandrohung mache.. Allerdings konnte ich ihm den Unterschied zwischen einer Vollstreckungsandrohung und diesem Aufforderungsschreiben nciht wirklich erklären.

Was ist denn das "besondere" an der Vollstreckungsandrohung? Ist es richtig, dass ich mit dieser Aufforderung auch schon die 0,3-Verfahrensgebühr verlangen kann?

:thx schon mal für die Antworten.

LG Luise
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#2

15.03.2011, 10:01

Wie du das Schreiben formulierst (Zahlungsaufforderung oder Vollstreckungsvorankündigung) ist völlig egal. Sobald ein vollstreckbarer fälliger Titel vorliegt, kannst du die 3309 berechnen.
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#3

15.03.2011, 10:03

Achso :thx Das wusste ich nicht :) Und wieder was dazu gelernt :thx
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#4

15.03.2011, 10:09

Die Gebühren hierfür sind auch nach 788 ZPO fetsetzbar, sofern der Gegner die Zahlung verweigert. (Anwaltsgebühren Kompakt 2/2011, S. 21 ff.)
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#5

15.03.2011, 11:23

Die ZV-Gebühr bei einem KFB erhält man aber nur, wenn die 2-Wochen-Frist abgelaufen ist und du alternativ zum Anschreiben die ZV einleiten könntest.
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#6

15.03.2011, 11:24

Deswegen hatte ich ja geschrieben: ...vollstreckbarer fälliger Titel. :wink:
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