Vollstreckung Zwangsgeld/Zwanshaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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DrvHund
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#1

24.02.2015, 07:59

Hallo zusammen,

brauche Rat zu folgendem Sachverhalt, da ich in der Praxis wenig ZV mache und jetzt etwas feststecke. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen:

Ursprünglich war es ein Verfahren auf Zeugniserteilung vorm Arbeitsgericht. Es erging ein Versäumnisurteil Zug-um-Zug das alte Zeugnis gegen ein neues mit geänderter Bewertung, und da daraufhin kein Zeugnis erteilt wurde ein Beschluss über Zwangsgeld ersatzweise zwangshaft.

Bei der Schuldnerin/Arbeitgebein handelt es sich um die Betreiberin mehrerer deutscher Niederlassungen eines australischen Institutes. Bereits bei den bisherigen Zustellungen der Titel an eine der 8 Adressen der Arbeitgeberin in Deutschland gab es erhebliche Probleme, da die Annahme der Post verweigert wurde. Inzwischen konnten die Titel jedoch zugestellt werden.

Nun versuche ich den GV loszuschicken und erhalte immerwieder die ZV Unterlagen zurück weil der GV keine Geschäftsräume vorfindet in denen er vollstrecken kann. So geschehen an mehreren Standorten. Es ist eine Zug-um-Zug Pfändungen, Austausch des alten Zeugnisses gegen ein neues gemäß Urteil des Arbeitsgerichts.
Da die Arbeitgeberin auch keinen Wohnsitz in Deutschland hat, kann auch dort nicht gepfändet werden. Allerdings hält sie immerwieder persönlich Veranstaltungen in Deutschland ab.

Wie kann man in so einem Fall weiter vorgehen? da der Beschluss ja auch ersatzweise Zwangshaft vorsieht - kann man die Sache an die Polizei weitergeben zwecks Verhaftung? Oder gibt es die Möglichkeit die zum- um-zug- Zustellung öffentlich zuzustellen und dann irgendwie eine Verhaftung zustande bekommen?

Hoffe, jemand hat eine Tipp für mich.

Im Voraus schon mal danke
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