Hallo ,
Ich weiß gerade nicht weiter , mein Chef legt mir hier ne Akte hin wonach ich Zwangsgeld vollstrecken soll ( gem. § 888 ZPO )
Wie mache ich das wir haben RA-Micro.
Vollstreckung Zwangsgeld
- Liesel
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"Normale" Vollstreckung, also wie aus jedem anderen Titel auch. Du mußt nur aufpassen, daß das Zwangsgeld zugunsten der Staatskasse vollstreckt wird.
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Ok d.h. ich lege ein FoKo an i.H. des Betrages des Zwangsgeldes und gehe dann ganz normal auf > ZV Auftrag ab 1.1.13
Und dieser Antrag ist dann korrekt ?
Ich dachte nun ich muss da irgendwie nen Text verfassen wie Z.B bei einer Pfändung Berliner Model
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Ich versuche mich mal an der Frage: Du hast das Urteil und den vom Prozessgericht erlassenen Zwangsgeldbeschluss, wonach der Schuldner zur Zahlung des Betrages x verpflichtet ist. Aus dem Zwangsgeldbeschluss ergibt sich die Höhe des von Dir nach § 888 ZPO beizutreibenden Betrages. Hinzu kommen die für den ZV-Auftrag anfallenden Gebühren, Auslagen usw. Wie Irilein schon schrieb, fertigst Du einen normalen Sachpfändungsauftrag. Die einzige Besonderheit bei diesem Vollstreckungsauftrag ist, dass das beigetriebene Zwangsgeld nicht an Euch bzw. Euren Mandanten zu überweisen ist, sondern an die Gerichtskasse, also das Prozessgericht, welches das Zwangsgeld festgesetzt hat. Du brauchst also nur den Hinweis aufzunehmen, dass das beigetriebene Zwangsgeld an die Gerichtskasse ... überwiesen werden soll. Die beigetriebene Kosten für den ZV-Auftrag bekommt Ihr überwiesen.