Hallo,
hat jemand von Euch ein Muster für einen entsprechenden Vollstreckungsauftrag?
Wir haben in einer Familiensache einen Beschluß vorliegen, wonach gegen den Antragsgegner ei Zwangsgeld von ... ersatzweise Zwangshaft festgesetzt wird. Wert: 1000 EUR Der Beschluß hat Klausel und Zustellung drauf.
Danke vorab.
Vollstreckung Zwangsgeld/-haft
- Pepples
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Das ist doch eine stinknormale Vollstreckung, wie in anderen Geldforderungen auch.
Erst wenn das Zwangsgeld nicht beigetrieben werden kann, kann Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt werden.
Edith: Wofür ist denn das Zwangsgeld?
Zwangsgelder im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich vollstreckt das Gericht selber.
Erst wenn das Zwangsgeld nicht beigetrieben werden kann, kann Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt werden.
Edith: Wofür ist denn das Zwangsgeld?
Zwangsgelder im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich vollstreckt das Gericht selber.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- Pepples
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Da gibt's viele Auskünfte, auch VA ist eine Auskunft. Auskunft in Ehesache ist daher nicht sehr aufschlussreich.
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- BaumN
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Auskunft wegen Unterhalt oder wegen Zugewinn? Dann normaler ZV-Auftrag - das Zwangsgeld vollstreckt der GVZ zu Gunsten der Landeskasse, GVZ-Kosten und RA-Gebühren dann jeweils an GVZ bzw. RA. Wenn nix zu holen ist, dann Antrag auf Zwangshaft. Kostenschuldner ist natürlich hinsichtlich der Vollstreckungskosten der Gläubiger (wenn nicht beim Schuldner beitreibbar).
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Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Antoine de Saint-Exupéry
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. habe wegen Zeitdruck es schon vor Lesen Eurer Antworten so "gebastelt" wie baumN sagt. ich hatte noch so etwas im Hinterstübchen von vor 20 Jahren, wußte aber nicht, ob sich in letzter Zeit (wie in der anderen ZV) etwas geändert hat.
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Hallo zusammen,
weiß nicht so recht, ob das hier reinpasst:
Habe gegen Schuldner Haftbefehl vorliegen. Bisherige Kosten sind bereits schon sehr hoch. Bevor ich den Haftbefehl ausführen lassen, muss ich mit meinem Chef Rücksprache nehmen, der will natürlich wissen, wieviel das kostet. Also nach Nr. 270 GVKostG 39,00 €, welche Kosten kommen denn dann noch dazu??
Danke vorab
weiß nicht so recht, ob das hier reinpasst:
Habe gegen Schuldner Haftbefehl vorliegen. Bisherige Kosten sind bereits schon sehr hoch. Bevor ich den Haftbefehl ausführen lassen, muss ich mit meinem Chef Rücksprache nehmen, der will natürlich wissen, wieviel das kostet. Also nach Nr. 270 GVKostG 39,00 €, welche Kosten kommen denn dann noch dazu??
Danke vorab