Vollstreckung Unterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sprengmann
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#1

18.02.2016, 11:41

Hallo,
wir vollstrecken aus einem Unterhaltstitel.
Zuerst wurde wegen Unterhaltsrückstand Vollstreckungsauftrag über GV gestellt - Schuldner zahlt jetzt auf den Rückstand Raten an GV.
Nun haben wir Arbeitgeber von Schuldner ermittelt, so dass Lohnpfändung wegen weiterer Unterhaltsrückstände und laufendem Unterhalt eingeleitet werden könnte.
Muß jetzt der erste ZV-Auftrag zurückgenommen werden, damit der Titel für die Pfändung verwendet werden kann oder bitte ich einfach den GV, den Titel wegen der Vollstreckung weitere Forderungen an uns zu übersenden und lasse die Ratenzahlung weiterlaufen???.
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
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Anahid
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#2

19.02.2016, 09:41

Wenn Du beim Arbeitgeber pfändest, wird bis auf den Freibetrag runter gepfändet. Da bleibt kein Raum mehr für eine Ratenzahlung auf ältere Rückstände. Also würde ich einen PfÜB über alles beantragen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Sprengmann
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#3

19.02.2016, 10:01

Hallo,
also ersten ZV-Auftrag zurücknehmen und Pfüb wegen gesamter Forderungen beantragen.
Danke und Grüße
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
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