Vollstreckung titulierter Zinsen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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schachterlteufel
Kennt alle Akten auswendig
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#1

26.01.2014, 11:46

Hallo ans Forum,

ich stehe gerade auf dem Schlauch....

Im Jahre 1998 erging ein VB mit folgenden Positionen:

- HF
- NF (Verzugszinsen und Mahnkosten)

Vollstreckungsmaßnahmen wurden seitdem nur einmal durchgeführt, so dass die Zinsen nach Rechtskraft des Titels (größtenteils) verjährt sind.

Kann der Gläubiger noch die NF aus dem VB verlangen.

ich würde sagen ja, soweit sie tituliert sind - alles andere ist nach meiner Einschätzung "futsch" - ist das richtig?!

Danke
Schachterlteufel
Jupp03/11

#2

26.01.2014, 11:52

alle "betragsmäßig" titulierten Ansprüche ja.
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