Hallo ans Forum,
ich stehe gerade auf dem Schlauch....
Im Jahre 1998 erging ein VB mit folgenden Positionen:
- HF
- NF (Verzugszinsen und Mahnkosten)
Vollstreckungsmaßnahmen wurden seitdem nur einmal durchgeführt, so dass die Zinsen nach Rechtskraft des Titels (größtenteils) verjährt sind.
Kann der Gläubiger noch die NF aus dem VB verlangen.
ich würde sagen ja, soweit sie tituliert sind - alles andere ist nach meiner Einschätzung "futsch" - ist das richtig?!
Danke
Schachterlteufel
Vollstreckung titulierter Zinsen
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