Hallo,
ich habe mal eine Frage in die Runde, hab in der Suche nichts gefunden.
Ein Mandant (Schuldner) hat eine Pfändung gegen sich laufen. Der Gläubigervertreter hat allerdings im PfÜb den Vollstreckungstitel falsch bezeichnet. Ist die Pfändung trotzdem wirksam?
Ein Anruf beim zuständigen Vollstreckungsgericht / Rechtspfleger hat nur ergeben, man solle sich selber informieren...
Weiß jemand hier, ob mit einem falsch bezeichneten Titel die Pfändung trotzdem rechtens ist?
Für Info's und Hinweise wäre ich dankbar!
Habt alle einen schönen Tag und schwitzt hoffentlich nicht allzu sehr, heut soll es ja mächtig heiß werden...
Lg,
Vollstreckung rechtsns, wenn Titel falsch bezeichnet wurde?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Gem. Zöller, § 829 Nr. 7:
..." hierfür ist die Angabe des Schuldtitels üblich, aber nicht zwingend (unschädlich ist daher auch eine falsche Bezeichnung, Köln NJW-RR 89, 190)"
..." hierfür ist die Angabe des Schuldtitels üblich, aber nicht zwingend (unschädlich ist daher auch eine falsche Bezeichnung, Köln NJW-RR 89, 190)"