Hallo,
ich habe einen VB, an den der Beschluss der Titelberichtigung angefügt ist. Gegen den Beschluss kann der Gegner ja noch innerhalb von 2 Wochen sof. Beschwerde einlegen. Kann ich trotzdem schon vollstrecken? VB ist ja schon lange zugestellt. Es geht nur um den Beschluss. Da ist die 2 Wochenfrist noch nicht abgelaufen. Also VB schon lange zugestellt, nur Berichtigungsbeschluss noch nicht. Kann ich trotzdem vollstrecken oder muss ich die 2 Wochenfrist abwarten?
Kann mir jemand helfen?
LG Emilia
Vollstreckung nach Beschluss Titelberichtigung
- Anahid
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Du kannst vollstrecken. Durch den Beschluss wird der VB ja allenfalls nach unten korrigiert worden sein und nicht heraufgesetzt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Hallo Anahid,
da wunderst du dich zu Recht. Nur du hast mir geholfen, und der Pfüb wurde auch schon erlassen und wird zugestellt. Also ging die Vollstreckungsmaßnahme mit dem berichtigten Titel durch. Vielen Dank nochmal und schöne Ostern.
LG Emilia
da wunderst du dich zu Recht. Nur du hast mir geholfen, und der Pfüb wurde auch schon erlassen und wird zugestellt. Also ging die Vollstreckungsmaßnahme mit dem berichtigten Titel durch. Vielen Dank nochmal und schöne Ostern.
LG Emilia
:thx