Vollstreckung nach Beschluss Titelberichtigung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Emilia06
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#1

23.03.2017, 20:48

Hallo,
ich habe einen VB, an den der Beschluss der Titelberichtigung angefügt ist. Gegen den Beschluss kann der Gegner ja noch innerhalb von 2 Wochen sof. Beschwerde einlegen. Kann ich trotzdem schon vollstrecken? VB ist ja schon lange zugestellt. Es geht nur um den Beschluss. Da ist die 2 Wochenfrist noch nicht abgelaufen. Also VB schon lange zugestellt, nur Berichtigungsbeschluss noch nicht. Kann ich trotzdem vollstrecken oder muss ich die 2 Wochenfrist abwarten?
Kann mir jemand helfen?
LG Emilia
:thx
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Anahid
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#2

24.03.2017, 07:54

Du kannst vollstrecken. Durch den Beschluss wird der VB ja allenfalls nach unten korrigiert worden sein und nicht heraufgesetzt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

24.03.2017, 09:41

Hallo,

hier ging es um eine Namensberichtigung, die offensichtlich war.

LG
Emilia
:thx
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#4

24.03.2017, 09:58

des Antragsgegners



:wink2
:thx
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#5

24.03.2017, 10:15

Danke für die Hilfe

LG
Emilia
:thx
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#6

24.03.2017, 10:35

Dann bleibt es aber dabei. Du musst nicht warten.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#7

24.03.2017, 11:28

Danke, danke an alle !!!

und ein schönes Wochenende

LG Emilia :wink1
:thx
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#8

24.03.2017, 13:09

Emilia06 hat geschrieben:Danke, danke an alle !!!
Wer sind denn alle? :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#9

12.04.2017, 19:51

Hallo Anahid,
da wunderst du dich zu Recht. Nur du hast mir geholfen, und der Pfüb wurde auch schon erlassen und wird zugestellt. Also ging die Vollstreckungsmaßnahme mit dem berichtigten Titel durch. Vielen Dank nochmal und schöne Ostern.
LG Emilia
:thx
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