Vollstreckung GbR

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
BüroBüro
Forenfachkraft
Beiträge: 138
Registriert: 05.09.2014, 09:29
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

05.01.2016, 10:28

Habe einen Titel gegen
1. XY GbR
2. ein Gesellschafter
3. ein weiterer Gesellschafter

Meine Frage: Kann ich jetzt auch nur gegen z.B. 3. den weiteren Gesellschafter vollstrecken? Oder kann ich nur gegen die GbR? :kopfkratz
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

05.01.2016, 10:31

Gesamtschuldnerschaft (?)
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
BüroBüro
Forenfachkraft
Beiträge: 138
Registriert: 05.09.2014, 09:29
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

05.01.2016, 11:09

Ja
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

05.01.2016, 11:24

Und was sagt dir das?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
BüroBüro
Forenfachkraft
Beiträge: 138
Registriert: 05.09.2014, 09:29
Beruf: RA-Fachangestellte

#5

05.01.2016, 13:40

Dann denke ich mal schon !? :oops:
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#6

05.01.2016, 13:53

Du hast drei Gesamtschuldner und kannst dir daher aussuchen, gegen wen du vollstreckst.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten