Vollstreckung eines Beschlusses nach § 888 ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ahike
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#1

19.01.2009, 13:31

Hallo Zusammen,
ich habe einen Erzwingungsbeschluss vorliegen. Aus bestimmten Gründen soll die Vollstreckung noch etwas verschoben werden. Kann mir jemand sagen, ob es da Fristen gibt binnen derer ich vollstreckt haben muss?

Vielen Dank

Ahike
Tigra
Foreno-Inventar
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#2

19.01.2009, 13:58

liest den hier keiner die forenregeln.... maaaaaaaannnnnnnnnnn


m. e. gibt es zur vollstreckung keine besonderen fristen... der titel gilt ja 30 jahre wenn er vollstreckbar geworden ist
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