Vollstreckung der Zwangshaft beim Auskunftstitel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
NicoleWie
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#1

18.07.2018, 12:12

Huhu.
Ich habe einen Titel auf Auskunftserteilung zum Erbe. Habe einen Beschluss beantragt wegen Zwangsgeld und Zwangshaft.
Nun habe ich die Abgabe der Vermögensauskunft beantragt, um die Auskunft zu erhalten oder das Zwangsgeld. Leider hat der Schuldner die Vermögensauskunft schon abgegeben gehabt. Das Zwangsgeld konnte nicht beigetrieben werden.

Was mache ich jetzt? Kann ich ihn verhaften lassen (Zwangshaft)? Und brauche ich dafür einen extra Haftbefehl? Und wie stelle ich den Antrag? :patsch

LG
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Anahid
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#2

18.07.2018, 14:34

Ja, dafür benötigst Du einen Haftbefehl.

Der IWW-Beitrag sollte Dir weiterhelfen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
NicoleWie
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#3

19.07.2018, 06:05

Vielen Dank für die Antwort.

Hole ich den Haftbefehl beim Prozessgericht oder beim Vollstreckungsgericht ein?
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Anahid
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#4

19.07.2018, 09:20

Der Haftbefehl ist bei dem Gericht zu beantragen, welches den Zwangsgeldbeschluss erlassen hat, in dem eine ersatzweise Zwangshaft festgestellt ist.
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#5

19.07.2018, 15:30

Wieso wurde denn die Vermögensauskunft beantragt, wenn Du eine Auskunft haben möchtest?

Ansonsten, wenn das Zwangsgeld nicht beigetrieben werden konnte, wie bereits von Anahid vorgeschlagen wurde vorgehen.
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#6

19.07.2018, 20:34

Die Vermögensauskunft wurde beantragt, um das Zwangsgeld zu vollstrecken.
Ich habe das noch nie gemacht gehabt, aber eine alte Akte gefunden, wo das so gemacht wurde.

Gibt es eine andere Möglichkeit, den Auskunftsanspruch zu vollstrecken? Außer jetzt Zwangsgeld und Zwangshaft?
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#7

20.07.2018, 09:06

Bei der Auskunft gibt es Auskunft über die finanzielle Situation, nicht zum Erbe und auch kein Geld. Meinst du einen Antrag nach 888 zpo?
Würde auch verhaften
Was braucht ihr denn, Kontoauszüge? Wenn du denkst dass der Gegner Geld geerbt hat, kannst du Nachbessern, § 802d
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#8

23.07.2018, 08:22

NicoleWie hat geschrieben:Die Vermögensauskunft wurde beantragt, um das Zwangsgeld zu vollstrecken.
Ich habe das noch nie gemacht gehabt, aber eine alte Akte gefunden, wo das so gemacht wurde.

Gibt es eine andere Möglichkeit, den Auskunftsanspruch zu vollstrecken? Außer jetzt Zwangsgeld und Zwangshaft?
Zwangsgeld/Zwangshaft das ist schon in Ordnung, anderst kannst Du das nicht vollstrecken, mir erschließt sich wie gesagt nur nicht, warum man einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft damit verbunden hat. Du möchtest Auskunft über ein Erbe/Nachlass, aber bei einem Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft gibt er ja sein gesamtes Vermögen/Schulden an, dann hast Du die Auskunft ja immer noch nicht.

Wenn das Zwangsgeld nicht beigetrieben werden kann, dann bleibt jetzt nur noch Zwangshaft.
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#9

02.08.2018, 11:34

wir haben bei uns im beschluss stehen, dass Zwangsgeld von 500,00 € verhängt, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 100,00 € ein tag Zwangshaft, wird.

Das Zwangsgeld konnte nicht beigetrieben werden. Muss ich jetzt auch einen Haftbefehl beantragen? Mich verwirren die 100,00 € in dem satz?

Brauche dringend Hilfe :(
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#10

02.08.2018, 11:45

Was verwirrt denn da? 500 € Zwangsgeld oder pro 100,00 € 1 Tag Haft = 5 Tage Haft - Rest s.o.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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