Vollstreckung d. Haftbefehl, erneute Gebühren?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sanni
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#1

02.10.2009, 11:24

Hallo Zusammen,

find hier irgendwie nix passendes.

Kurzfassung der Situation:
Wir haben einen Kombi-ZV-Auftrag aus nem VB gemacht, die Schuldner (Ehepaar) wurden zum EV-Termin geladen, sind aber nicht erschienen. Im Juni 2007 wurde Haftbefehl erlassen. Wir haben dann den Verhaftungsauftrag gestellt, darauf hin haben die Schuldner eine Teilzahlung an den GV geleistet und uns versprochen Raten zu zahlen. Naja, irgendwie ist dann nach langem hin und her nix passiert und unser Mandant und wir sind uns einig, dass das jetzt genug ist.
Ich würde gerne den Verhaftungsauftrag nochmal stellen, hab auch schon rausgefunden, dass der 3 Jahre lang vollstreckbar ist.
Meine Frage, wenn ich jetzt (2 Jahre später) noch mal den Auftrag stelle, gehört das immer noch zum EV-Verfahren oder krieg ich jetzt nochmal Gebühren dafür?

Vielen Dank schonmal für Antworten
LiGrü
Sanni
d771072
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#2

02.10.2009, 17:06

Es gibt keine neuen Gebühren, da es noch zum eV-Verfahren zählt.
Sam29

#3

02.10.2009, 17:27

Naja das ist streitig, wenn zwischen dem einen Auftrag und dem anderen Auftrag eine lange Zeit vergeht, dann kann man hierfür auch eine Gebühr verlangen. Mein letzter termins zur EV war 2008 und nu habe ich einen Haufauftrag gestellt, habe jetzt nach einem Jahr die Gebühr mit hineingenommen. Mal sehen, ob was kommt.
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