Vollstreckung bei Privatadresse von Prokurist einer GmbH ???

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
DaniMendl
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#1

24.05.2011, 08:47

Guten Morgen zusammen,

hab gleich am Morgen folgendes Problem und muss es heute Vormittag noch geklärt bekommen. Vielleicht könnt ihr mir helfen.

Und zwar hat unser Mdt. einen KfB gg. eine GmbH erwirkt. Die GmbH hat keine Geschäftsräume mehr; die Geschäfte werden aber nachweislich noch betrieben. Der GF selbst wohnt in Andorra und ist somit für die ZV nicht greifbar.

Die gesamten Geschäfte in Deutschland leitet der Prokurist. Dieser ist auch hier wohnhaft.

Kann nun die ZV unter der Privatanschrift vom Prokurist durchgeführt werden damit er die eV für die GmbH abgeben muss?? Er hat ja wohl alle nötigen Unterlagen vorliegen und weiss über die Geschäfte der Firma ganz genau Bescheid.

Sonst fällt mir nämlich keine Lösung mehr ein; eine ZV unter der Privatadr. von GF ist ja möglich - nur leider wohl nicht in Andorra. Ich weiss aber nicht ob das auch für die Adr. des Prokuristen gilt.

Habt ihr sowas schon mal gehabt bzw. wisst ihr wie das rechtlich ist?

:thx :thx :thx

Daniela
Goldlöckchen

#2

24.05.2011, 09:53

Der Prokurist ist nicht für die Abgabe der EV zuständig.

Seit wann wohnt der GF in Andorra? Ist es ein neuer GF?
DaniMendl
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#3

24.05.2011, 10:04

Der hat seine Privatanschrift offenbar schon sehr lange dort und wurde noch nie in Deutschland angetroffen. Sämtliche Geschäfte machte immer nur der Prokurist.

Im HRA und GWA ist nur dieser eine GF eingetragen. Aber bei dem kann ich ja nicht so einfach vollstrecken.
Goldlöckchen

#4

24.05.2011, 10:16

Ggf. Strafanzeige. 1. muss eine GmbH mit ihrem jeweils aktuellen Sitz im HR eingetragen sein und Änderungen mitteilen. Das ist hier nich der Fall. 2. entzieht sich der GF. jeglicher Verpflichtung aufgrund seines Auslandswohnortes.

Gab es immer nur diesen GF., oder auch mal einen anderen?
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#5

24.05.2011, 10:21

Soweit ich weiss gibt es nur diesen einen. Hab aber nicht alle Unterlagen vorliegen.

An Strafanzeige hab ich auch schon gedacht; denke aber mal, dass das den Herrn in Andorra nicht stark interessieren wird bzw. sich die Ermittlungen/Schriftwechsel schwierig gestalten.
Goldlöckchen

#6

24.05.2011, 10:45

Einen Versuch wäre es wert. Was anderes fällt mir auch nicht ein. Hat Dein Chef keine Idee?
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#7

24.05.2011, 10:46

Nö - der ist mit der ZV auch nicht so fit. Der kommt auch nur auf die Sachen, die ich schon weiss bzw. machen würde.

Wir werden jetzt mal die ZV beim Prokuristen versuchen; vielleicht zahlt er dann ja für die Firma wenn der GV bei ihm privat auftaucht. Bei so ner niedrigen Forderung sind die Kosten ja nicht zu hoch.

Aber danke schon mal. Werde dem GL das mit der Strafanzeige natürlich auch noch vorschlagen.

:thx
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Js123
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#8

16.11.2018, 13:24

Goldlöckchen hat geschrieben:
24.05.2011, 09:53
Der Prokurist ist nicht für die Abgabe der EV zuständig.

Hallo zusammen,
kann mir das jemand belegen, wo das oben genannte steht?

Ich habe einen Titel gegen einen Prokuristen. Lt. HR-Eintragung hat er seit 2013 eine Einzelprokura. Der GF wurde im Jahr 2014 aus dem HR entfernt. Jetzt meldet sich der Prokurist und legt uns eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2015 vor.

Die Prokura ist doch aber erst erloschen, wenn sie auch im HR erloschen ist, oder?

Meiner Meinung nach kann ich hier ganz normal gegen den Prokuristen die ZV einleiten.

Bitte schreien wenn ich falsch liege!
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...
Kennt alle Akten auswendig
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#9

16.11.2018, 14:31

Js123 hat geschrieben:
16.11.2018, 13:24

Ich habe einen Titel gegen einen Prokuristen.
Was soll das bedeuten? Gegen den Prokuristen persönlich? Dann ist doch egal, ob dieser Prokurist ist oder nicht? O besteht der Titel gegen die Gesellschaft?

Die Prokura endet mit Widerruf dieser (§52 HGB).

Da der Prokurist nur rechtsgeschäftlicher Vertreter der Gesellschaft ist, kann er m.E. nicht die Vermögensauskunft abgeben. Die obliegt allein dem organschaftlichen Vertreter.
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Js123
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#10

19.11.2018, 13:24

... hat geschrieben:
16.11.2018, 14:31
Js123 hat geschrieben:
16.11.2018, 13:24

Ich habe einen Titel gegen einen Prokuristen.
Was soll das bedeuten? Gegen den Prokuristen persönlich? Dann ist doch egal, ob dieser Prokurist ist oder nicht? O besteht der Titel gegen die Gesellschaft?

Also der Titel ist gerichtet an Firma XY gesetzl. vertr. durch: GF (und dann der Name von dem Prokuristen)

Also ist schon mal grundsätzlich die Titelbezeichnung verkehrt... Hilft hier nur ne Titelumschreibung? Das Problem ist ja aber, dass es lt Handelsregister keinen eingetragenen Geschäftsführer gibt... verstehe das alles nicht...
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