Vollstreckung bei Eigentumsvorbehalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Maija
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#1

23.10.2017, 15:46

Hallo Zusammen,

Ich brauch schon wieder mal eure Hilfe :panik

Unser Mdt., Händler für Kosmetikbedarf, hat dem jetzigen Schuldner einen Kosmetikstuhl etc. verkauft, der diese Sachen wohl für die Berufsausübung braucht. Dieser Kosmetikstuhl etc. wurde unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Das steht zwar nicht auf der Rechnung, aber im Katalog unseres Mandanten, dass die Wäre bis zur vollständigen Bezahlung in seinem Eigentum verbleibt. Titel, ein ganz normaler VB auf Zahlung des Kaufpreises, liegt zwischenzeitlich auch vor. Nun gehts um die Vollstreckung. Kann ich den GV im Rahmen eines Vollstreckungsauftrages losschicken, dass er den Stuhl etc. pfändet, weil Eigentumsvorbehalt? Wenn ja, läuft das über den Punkt "K" Pfändung körperlicher Sachen? Was schreibt ihr bei "K5" genau rein? Wie läuft das dann mit der Verwertung? Muss der dann versteigert werden oder könnte den unser Mdt. dann auch beim GV abholen und selbst im Internet anderweitig verkaufen?

Könnte ich im Rahmen dieses Vollstreckungsauftrages dann auch gleich die VA, Taschen/Kassenpfändung mit beantragen etc.? Auf eine gütliche Erledigung würde ich mich dabei nicht einlassen, da sich Schuldner bis dato nicht an vereinbarte RZ gehalten hat.

Vielen Dank für Eure Antworten!!! :thx
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Anahid
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#2

23.10.2017, 17:12

Ich zweifel sehr daran, dass der Hinweis in einem Katalog zu einem wirksamen Eigentumsvorbehalt führt. Aber das soll Dein Chef prüfen. ;)

Ansonsten hast Du hier schonmal einen groben Anhaltspunkt zur Vollstreckung von Gegenständen unter Eigentumsvorbehalt.
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Maija
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#3

23.10.2017, 17:45

Liebe Anahid, vielen Dank du bist die Beste!
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#4

24.10.2017, 08:34

Ich kreuze "O" an und mache ein Zusatzblatt, in dem ich die zu pfändende Sache entsprechend bezeichne. Gleichzeitig beantrage ich die Übereignung.
Maija
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#5

24.10.2017, 14:52

Auch dir vielen Dank!

Wäre es möglich, dass du mir den genauen Wortlaut mitteilst, wie du das immer schreibst? Auf dem Gebiet bin ich völlig unerfahren. Wäre echt super!
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