Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BlaccCat
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#11
30.04.2013, 14:08
Liesel hat geschrieben:Die Zahlung ging doch aber vor Beantragung des VB ein. Insoweit hätte kein VB-Antrag gestellt werden dürfen.
Genau das ist ja gerade die Frage
In den Kommentaren zur Voraussetzungen des Antrags (Abs. 1 Satz 1 und 2 des 699 ZPO) finde ich keinerlei Hinweis darauf, dass die Forderung vor Antragsstellung keinesfalls vollständig beglichen sein darf. Es darf wohl lediglich nicht widersprochen worden sein (Abs. 1 Satz 1), sowie die Antragsfristen müssen eingehalten werden (Abs. 1 Satz 2Halbs. 1), und auch muss über die geleisteten Zahlungen Angaben gemacht worden sein (Abs. 1 Satz 2, Halbs. 2).
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Jupp03/11
#12
30.04.2013, 14:25
Aufklärung wird es geben, wenn bekannt ist, nach welchem Wert die Kosten des VB berechnet wurden.
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Anahid
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#13
30.04.2013, 17:33
Vielleicht solltest Du einfach mal Zahlen angeben. Damit verstößt Du nicht gegen die Schweigepflicht.
Was war im MB beantragt? Was wurde beim VB als Zahlung angegeben?
Wir können hier alle nur Rätsel raten. Du hast die Akte auf dem Tisch, wir nicht
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Jupp03/11
#14
30.04.2013, 17:37
Anahid hat geschrieben:Vielleicht solltest Du einfach mal Zahlen angeben. Damit verstößt Du nicht gegen die Schweigepflicht.
Was war im MB beantragt? Was wurde beim VB als Zahlung angegeben?
Wir können hier alle nur Rätsel raten.
Du hast die Akte auf dem Tisch, wir nicht
siehe Beitrag 9 insoweit
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Anahid
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#15
02.05.2013, 13:54
Naja Jupp....ich kann aber verlangen, dass man sich die Akte dann mal zieht, oder?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.