Verzugszinsen berechnen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Skyline
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#1

19.04.2017, 10:01

Hilllfe, :schock

Schuldner ist gem. Kaufvertrag verpflichtet worden, den Restkaufpreis in Höhe von insgesamt 40.000,00 € in Raten (Ursprungskaufpreis 50.000,00 € abzgl. bereits von ihm geleisteter 10.000,00 €) abzuzahlen. Die Raten betragen monatlich 3.334,00 € zahlbar zum 03. Werktag. Im Kaufvertrag steht eine Klausel drin, dass wenn Schuldner in Verzug gerät er 5 % Verzugszinsen über dem Basiszinssatz von dem geschuldeten Kaufpreis verlangen kann.

So 1. Rate 3.334,00 € ging am 27.06 ein, zweite Rate 3.334,00 € am 12.07. Wie berechne ich jetzt die Verzugszinsen? Verzug der ersten Rate ist vom 04.06. - 27.06. aus Betrag ????? und Verzug der zweiten Rate vom 04.07. -12.07. aus Betrag ?????????????????? Brauche nur Hilfe für diesen Anfang Rest bekomme ich auch dann auch hin.

Wäre gut wenn ich Hilfe bekäme, .......................Mandant will, dass ich das heute noch fertig mache.

:thx
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#2

19.04.2017, 10:38

Skyline hat geschrieben:Verzug der ersten Rate ist vom 04.06. - 27.06. aus Betrag ?????
Der Betrag, aus dem die Zinsen zu berechnen sind, ist die Rate. *
Skyline hat geschrieben:Verzug der zweiten Rate vom 04.07. -12.07. aus Betrag ??????????????????
Auch hier ist die Rate der Betrag, aus dem die Zinsen zu berechnen sind. *
* Bitte beachte, wohin der 3. Werktag jeweils fällt. Im Juli tritt Verzug erst am 5.7. ein. ;)
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Skyline
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#3

19.04.2017, 10:57

Aber was ich nicht verstehe ist, 5 % ü.B. Basiszinssatz von dem geschuldten Kaufpreis ist geschrieben worden. Der ist doch 50.000,00€ oder? jeweils Verzugszinsen rechnen aus 50.000,00 € ?oder 40.000,00 €
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#4

19.04.2017, 11:02

Du kannst jetzt aber keine Zinsen auf Beträge nehmen, die bereits gezahlt sind. Das ist - finde ich - ein bisschen unglücklich formuliert. Da sollte besser stehen: "...Zinsen aus dem noch offenen Kaufpreis..." ;)
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