Verzinsung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Himbeere89
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#1

15.08.2017, 10:14

Guten Morgen,

ich bin gerade an einer Forderungsaufstellung dran. Folgendes nun: Grundsätzlich hat der Schuldner die Hauptforderung gezahlt (in Teilen, also immer mal wieder was). Es sind jetzt also nur noch Zinsen etc. offen. Wenn man nun nach § 367 BGB geht, so wären ja zunächst die Kosten, dann die Zinsen und dann die Hauptforderung gezahlt. Wie dem auch sei: der Betrag, der nun noch offen ist, verzinst sich ja weiter.

Es sind aber nun auch eine Menge Kosten für EMA und Gerichtsvollzieher angefallen. Verzinsen die sich mit? :augenreib

Danke!
:mrgreen:
Hühnerhaufen
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#2

15.08.2017, 10:27

Hallo Himbeere,

EMA und Gerichtsvollzieherkosten sind unverzinsliche Kosten.

Gruß
Hühnerhaufen
Himbeere89
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#3

15.08.2017, 10:51

Vielen Dank! :)
:mrgreen:
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#4

15.08.2017, 10:53

In dieser Sache bringt es dir jetzt nicht mehr viel, aber in Zukunft für andere Akten: Wenn du eine Verzinsung der Vollstreckungskosten möchtest, kannst du diese gem. § 788 ZPO beim Vollstreckungsgericht festsetzen lassen.
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Himbeere89
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#5

16.08.2017, 10:05

Sonnenkind hat geschrieben:In dieser Sache bringt es dir jetzt nicht mehr viel, aber in Zukunft für andere Akten: Wenn du eine Verzinsung der Vollstreckungskosten möchtest, kannst du diese gem. § 788 ZPO beim Vollstreckungsgericht festsetzen lassen.
Danke! :)
:mrgreen:
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