Hallo zusammen,
ich hätte wieder eine - für euch bestimmt leichte - Frage:
Ich habe einen VB gegen den eigenen Mandanten. Enthalten sind:
Hauptforderung: unsere Kostenrechnung
Kosten des Mahnverfahrens
Mahnkosten
Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätitgkeit
ausgerechnete Zinsen
Was sind davon nun verzinsliche und was unverzinsliche Kosten? Unsere ursprüngliche Kostenrechnung ist zwar die Hauptforderung, aber doch auch titulierte Kosten, also verzinsliche Kosten oder?
Ich hätte es so eingegeben:
Hauptforderung: unsere Kostenrechnung - verzinsliche Kosten
Kosten des Mahnverfahrens - verzinsliche Kosten
Mahnkosten - verzinsliche Kosten
Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätitgkeit - verzinsliche Kosten
ausgerechnete Zinsen - unverzinsliche Kosten
Aber dann bringt der mir im ZV-Auftrag als
Hauptforderung - nur die ausgerechneten Zinsen
Zinsen aus Hauptforderung - nix
verzinsliche Kosten - die oben angegebenen verzinslichen Positionen
Zinsen auf Kosten - Zinsen auf die verzinslichen Kosten
vorgerichtliche Nebenforderung - nix
Ich bin verwirrt ...
verzinsliche / unverzinsliche Kosten
- Pepples
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verzinsliche Kosten sind z.B. die Kosten des Mahnverfahrens oder ein KFB, also die Kosten des Verfahrens, die verzinst werden. Unverzinsliche Kosten sind z.B. die Kosten der Zwangsvollstreckung, also Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsaufträge usw.
Eure ursprüngliche Kostennote ist die Hauptforderung, auch wenn es mal Kosten waren. Das hat für die ZV aber keine Bewandnis mehr.
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Im VB steht, was alles verzinslich ist und ab wann.
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Guten Morgen!
Grundsätzlich kommt es darauf an, was Du in Deinem MB bzw. VB beantragt hast
Normalerweise sind Hauptforderung und Kosten des Verfahrens (also MB/VB-Gebühr plus GK MB) verzinslich.
Die festgesetzten Kosten sind i. d. R. ab VB-Datum verzinslich.
So, wie es auf dem VB steht, buchst Du doch (ggf.) Dein Forderungskonto nach. Vielleicht hast Du da was verkehrt angekreuzt.... ?
Grundsätzlich kommt es darauf an, was Du in Deinem MB bzw. VB beantragt hast
Normalerweise sind Hauptforderung und Kosten des Verfahrens (also MB/VB-Gebühr plus GK MB) verzinslich.
Die festgesetzten Kosten sind i. d. R. ab VB-Datum verzinslich.
So, wie es auf dem VB steht, buchst Du doch (ggf.) Dein Forderungskonto nach. Vielleicht hast Du da was verkehrt angekreuzt.... ?
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab
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Ja, wir haben alles verzinst.sigulaz hat geschrieben:Guten Morgen!
Grundsätzlich kommt es darauf an, was Du in Deinem MB bzw. VB beantragt hast
Normalerweise sind Hauptforderung und Kosten des Verfahrens (also MB/VB-Gebühr plus GK MB) verzinslich.
Die festgesetzten Kosten sind i. d. R. ab VB-Datum verzinslich.
So, wie es auf dem VB steht, buchst Du doch (ggf.) Dein Forderungskonto nach. Vielleicht hast Du da was verkehrt angekreuzt.... ?
Aber wenn ich jetzt nach dem von Pepples Geschriebenen gehe, dann interessiert nicht mehr was die Hauptforderung war. Also dass das auch mal Kosten waren. Dann gehts jetzt nur um die Kosten dieses Mahn-/Vollstreckungsverfahrens?
Wie würdet Ihr das denn in einen ZV-Auftrag eintragen?
Hauptforderung = Hauptforderung (unsere damalige Kostenrechnung)
außergerichtliche Anwaltskosten, Mahnkosten und Kosten des Mahnverfahrens als verzinsliche Kosten?
Und die ausgerechneten Zinsen?
- booo
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Also in Deinem VB stehen:
HF XY,00 EUR (Rechnungsbetrag) verzinsl. mit 5 % über Basiszinssatz seit wasweißich (das steht UNTER den Forderungen mit Beträgen ab wann)
festgesetzte Kosten, also Gebühren für das Mahn/Vollstreckungsbescheidsverfahren inkl. Gerichtskosten Mahnbescheid (auch verzinsl. mit 5 % über Basiszinssatz seit VB-Datum)
ggf. Nebenforderungen (Mahnkosten?) <-- in der Regel unverzinslich
Dann hast Du in Deinem Foko eben die verzinsl. HF und die verzinsl. Kosten
Zinsen EXTRA trägst Du nur ein, wenn sie als solche separat im VB stehen (ausgerechnete und vom Gericht festgesetzte Zinsen). Die Zinsen für die Hauptforderung und die der festg. Kosten laufen ja täglich weiter..
HF XY,00 EUR (Rechnungsbetrag) verzinsl. mit 5 % über Basiszinssatz seit wasweißich (das steht UNTER den Forderungen mit Beträgen ab wann)
festgesetzte Kosten, also Gebühren für das Mahn/Vollstreckungsbescheidsverfahren inkl. Gerichtskosten Mahnbescheid (auch verzinsl. mit 5 % über Basiszinssatz seit VB-Datum)
ggf. Nebenforderungen (Mahnkosten?) <-- in der Regel unverzinslich
Dann hast Du in Deinem Foko eben die verzinsl. HF und die verzinsl. Kosten
Zinsen EXTRA trägst Du nur ein, wenn sie als solche separat im VB stehen (ausgerechnete und vom Gericht festgesetzte Zinsen). Die Zinsen für die Hauptforderung und die der festg. Kosten laufen ja täglich weiter..
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab