Verzinsliche und unverzinsliche Kosten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Rebbie
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#1

27.11.2009, 10:52

hallo,

heute mal zur Abwechslung eine Vollstreckung gegen unseren eigenen Mandanten ;) Also wir haben einen VB beantragt und aus diesem soll ich nun vollstrecken. Ich komme aber irgendwie mit dem Programm (MandantWin) nicht wirklich zurecht.

Im VB steht:
I. Hauptforderung 297,50 da sind schon Zinsen für den Verzug eingerechnet ab 27.04. bis 22.07.09)
II Kosten wie nebenstehend 68,00 €

III Zinsen zu I) ab Zustellung Mahnbescheid (17.10.09) 5% über Basiszins

So, nun habe ich sowohl I und II als Hauptforderung eingetragen, bei beiden habe ich nun auch bei verzinsliche Kosten einen Haken reingemacht im MandantWin und 5% ab dem 17.10 hinzugerechnet.

Dann bekommen wir ja noch die 3309 und die 7002. Mehrwertsteuer gibts ja nicht, da wir vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Stimmt das so?

Ich habs über das Programm noch nie wirklich gemacht und steig grad voll nicht durch. Ich habs früher immer nur über die ZV Formulare gemacht und ich meine, dass bei den kosten unten nie eine MwSt eingetragen wurde, sondern nur ZV bzw. EV Kosten und die Auslagenpauschale 7002.

Und ich bin auch der meinung, dass sowohl die Kosten, also auch die Hauptforderung verzinst wurden... oder täusche ich mich?

Hilfääää!!!
188F
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#2

27.11.2009, 11:46

Hallo Rebbi,

ich kenn mich zwar mit deinem Programm nicht aus, aber so viel kann ich dir allgemein zu deinem Problem doch sagen:

1. Du hast schon mal recht, MWSt in eigenen Sachen werden gegenüber dem Schuldner nicht erhoben, also nur Gebühr u. AP.

2. Die Hauptforderung solltest du ohne eingerechnete Zinsen als verzinsliche Hauptforderung eintragen, sonst läufst du ja Gefahr Zinseszinsen zu berechnen.
Die in deiner HF bereits eingerechneten Zinsen solltest du besser wieder rausrechnen und dann vllt. als ausgerechnete Zinsen extra aufführen oder einfach laufende Zinsen ab Zinsbeginn der HF angeben. Die laufen dann auch automatisch weiter.
Die Kosten wie nebenstehend (II) sind die festgesetzten Kosten, also die verzinslichen Kosten, wie im VB dargestellt. Also hier fallen Kostenzinsen an.
Die Gebühren mit AP entstehen natürlich erst dann als unverzinsliche Kosten, wenn du die ZV einleitest.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.

LG
Rebbie
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#3

27.11.2009, 12:11

okay vielen Dank :) Dann nehme ich den Haken bei der I) mal raus. da hätte ich auch selbst drauf kommen können, da im MB ja die Zinsen angegeben wurden :roll:

Okay, dann stimmt mein ZV Auftrag bzw. mein Foko so und dann kann das raus :)

Danke schonmal! Hast mir echt geholfen...
Rebbie
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#4

30.06.2010, 12:34

Oh mann ich und die verzinslichen/unverzinslichen Kosten... ich sollte echt mal ein Semi besuchen was ZV und CO. angeht ;)

Also heute muss ich nen PfüB machen. Wir hatten schonmal einen Pfüberlassen, Bankkonto ist allerdings erloschen. Mittlerweile ist die neue Bankverbindung bekannt, da der Schuldner aber einen kleinen Teil gezahlt hat muss ich den Pfüb ändern.

So.. also ich habe bisher drin:

Unsere Hauptforderung aus dem Titel
Zinsen ab dem 14.5.09 hieraus 5 % über BZ
GV Kosten aus 1. Pfüb
unsere Anwaltskosten aus 1. Pfüb
abzüglich der bereits geleisteten Zahlungen des Schuldners

Mein Problem ist das Forderungskonto... ich steig hier im RenoStar absolut nich durch, hab auch keine Kollegin die ich fragen könnte.

Klar, der 1. Punkt ist ja durch den Titel eh verzinst... aber als was trag ich jetzt die GV Kosten ein? unverzinslich? Verzinslich? Nebenforderun? ich steh total aufm schlauch.. der wenige schlaf macht sich bemerkbar :(

Wäre lieb wenn mir jemand helfen könnte...
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jenniver
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#5

30.06.2010, 12:39

Die GV-Kosten sind unverzinslich. Alle Gebühren und Kosten die im ZV-Verfahren anfallen, werden erst verzinst, wenn du diese im Wege eines Kfb's hast festsetzen lassen.
188F
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#6

01.07.2010, 15:58

:zustimm
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