Verstoß gegen Meldegesetz?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anton79
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#1

04.09.2007, 16:48

Hallo folgende Frage. Liegt ein versoß gg. das Meldegesetz vor, wenn der schuldner rentner ist und in deutschland gemeldet ist, aber in österreich wohnt?

rente erschleicht sie wohl nicht, da sie vor nem, halben jahr noch in deutschland gewohnt hat. was meint ihr?
Tigra
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#2

04.09.2007, 16:53

kommt drauf an, kann auch ein zweitwohnsitz sein. woher wisst ihr das sie/er in österreich wohnt?

kann auch sein das sie in österreich gemeldet ist mit einem zweitwohnsitz!
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Gast

#3

04.09.2007, 16:58

Man kann ja Rente beziehen, obwohl man im Ausland wohnt. Kann ja auch sein, daß Zweitwohnsitz in Deutschland ist und der erste in Österreich.
StineP

#4

04.09.2007, 17:01

Die Prüfung, ob gegen das Meldegesetz verstoßen wird, finde ich unsinnig... Willst du die Schuldnerin anzeigen, riskieren, dass Sozialleistungen gekürzt werden und es damit noch unwahrscheinlicher wird, dass ihr zu eurem Geld kommt bzw. euer Mandant?? Finde das unsinnig, zumal mal von ner Anzeige nicht den geringsten Vorteil hat.
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immer
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#5

04.09.2007, 17:55

Kann auch nicht ganz nachvollziehen, was dir das nützen soll, aber um die Frage zu beantworten: Wenn sie aus der deutschen Wohnung ausgezogen ist, ohne dies innerhalb einer Woche der Meldebehörde mitzuteilen, hat sie gegen das Meldegesetz verstoßen. In Bayern steht das in Art. 13 BayMeldeG, in NRW gibts sicher ne ähnliche Regelung, evtl ist dort die Frist länger. Verstoß ist ne Ordnungswidrigkeit, kostet üblicherweise 50-100 € (wenns denn jemals rauskommt).

Ob sie Rentnerin ist oder nicht ist egal.
AC/D Schuhe aus!
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Annile
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#6

04.09.2007, 18:44

Ich würde ihm gegebenenfalls mitteilen, dass ihr vorhabt solch eine Strafanzeige zu stellen. Vielleicht zahlt er dann ja...
Es Annile :hurra
Anton79
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#7

05.09.2007, 21:23

wir wissen das vom GV! der war in der deutschen Wohnung. Dort wohnt wohnt aber wie sich rausgestellt hat der Sohn der Schuldnerin. Die Schuldnerin ist dort gemeldet hat aber dort nie gewohnt.

Sie ist seit wenigen monaten in österreich. das mit der anordnung des ordnungswidrigkeitsverfahren hat schon einige male gut funktioniert und die schuldner zur zahlung verleitet.

schaun mer mal
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