Puuuh.. ich schon wieder.. ^^
Mein Chef bat mich, doch bitte rauszufinden, was ich bei einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Meldegesetz machen kann. Hat da jemand von euch Erfahrungen mit und kann mir helfen? Was muss ich beachten, und das größte Problem: Wie geht das an sich??
Der Schuldner ist unbekannt verzogen und wurde von dem ehemaligen Vermieter (dem Hauseigentümer) abgemeldet.. Was hab ich denn für Chancen in diesem Fall?
Weiß jemand Rat??
Grüße!!
Verstoß gegen das Meldegesetz..
Du musst an das ursprüngliche Einwohnermeldeamt schreiben und einen Antrag auf Einleitung und Durchführung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens stellen.
Einen Textentwurf habe ich leider gerade nicht vorliegen. Aber du solltest darlegen, dass ihr eine Forderung gegen den Schuldner habt (Kopie vom Titel) und nachweisen, dass dieser unbekannt verzogen ist (Postanfragen, EMA-Anfragen, sonstige Nachweise)... Dann beantragst du die örtliche Ermittlung sowie Benachrichtigung über das Ergebnis...
Habe das selber auch erst einmal gemacht. Gebracht hat es leider nichts. Naja, evtl. ist hier ja jemand mit mehr Erfahrung in dieser Sache.
Grüße
Einen Textentwurf habe ich leider gerade nicht vorliegen. Aber du solltest darlegen, dass ihr eine Forderung gegen den Schuldner habt (Kopie vom Titel) und nachweisen, dass dieser unbekannt verzogen ist (Postanfragen, EMA-Anfragen, sonstige Nachweise)... Dann beantragst du die örtliche Ermittlung sowie Benachrichtigung über das Ergebnis...
Habe das selber auch erst einmal gemacht. Gebracht hat es leider nichts. Naja, evtl. ist hier ja jemand mit mehr Erfahrung in dieser Sache.
Grüße
- Majo
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hab ich auch schon ein paar mal gemacht. Leider hat es erst ein mal was gebracht und es wurde herausgefunden, dass sich der SC nach Spanien abgesetzt hat.
Ansonsten ist dem Beitrag von joebugz nichts zuzufügen.
Ansonsten ist dem Beitrag von joebugz nichts zuzufügen.
- Lunashine
- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte/geprüfte Insolvenzassistentin (In§Fo)
- Wohnort: Bielefeld :)
Ich habe mir mal folgendes Muster gespeichert:
"Ordnungswidrigkeitsanzeige
In Sachen
der Frau Mustermann, Adresse
- Antragstellerin-
Bevollm.: RAe Mustermann & Partner, Adresse
g e g e n
den Herrn André Mustermann, letzte bekannte Adresse
- Antragsgegner -
wegen Verstoß gegen die Meldebestimmungen
In oben angegebener Sache zeigen wir an, dass wir die Antragstellerin vertreten. Wir erstatten
Ordnungswidrigkeitsanzeige
und geben folgenden Sachverhalt zur Kenntnis:
BEGRÜNGUNG HIERHIN
Der Antragsgegner hat damit gegen die Meldebestimmungen verstoßen. Wir beantragen,
ein Ordnungswidrigkeitsverfahen einzuleiten.
Darüber hinaus wären wir dankbar, wenn uns die zuverlässige Anschrift und der tatsächliche Aufenthalt mitgeteilt werden könnte.
Wir bitten Sie, den Eingang der Ordnungswidrigkeitsanzeige und das Aktenzeichen, unter der Sie die Angelegenheit bearbeiten, mitzuteilen.
Sofern Kosten entstehen, bitten wir um kurze Mitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Musterbegründung:
Gegen den Antragsgegner wird die Zwangsvollstreckung betrieben. Der Antragsgegner soll gemäß Auskunft vom … unter oben genannter Anschrift wohnhaft sein. Auch eine Postanschriftenprüfung vom … bestätigt dies.
Tatsächlich ist der Antragsgegner dort jedoch nicht wohnhaft, wie das Schreiben der GVZ vom … , welche vor Ort die Sachpfändung versucht hat, bestätigt.“
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiter helfen!?
Lunashine
"Ordnungswidrigkeitsanzeige
In Sachen
der Frau Mustermann, Adresse
- Antragstellerin-
Bevollm.: RAe Mustermann & Partner, Adresse
g e g e n
den Herrn André Mustermann, letzte bekannte Adresse
- Antragsgegner -
wegen Verstoß gegen die Meldebestimmungen
In oben angegebener Sache zeigen wir an, dass wir die Antragstellerin vertreten. Wir erstatten
Ordnungswidrigkeitsanzeige
und geben folgenden Sachverhalt zur Kenntnis:
BEGRÜNGUNG HIERHIN
Der Antragsgegner hat damit gegen die Meldebestimmungen verstoßen. Wir beantragen,
ein Ordnungswidrigkeitsverfahen einzuleiten.
Darüber hinaus wären wir dankbar, wenn uns die zuverlässige Anschrift und der tatsächliche Aufenthalt mitgeteilt werden könnte.
Wir bitten Sie, den Eingang der Ordnungswidrigkeitsanzeige und das Aktenzeichen, unter der Sie die Angelegenheit bearbeiten, mitzuteilen.
Sofern Kosten entstehen, bitten wir um kurze Mitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Musterbegründung:
Gegen den Antragsgegner wird die Zwangsvollstreckung betrieben. Der Antragsgegner soll gemäß Auskunft vom … unter oben genannter Anschrift wohnhaft sein. Auch eine Postanschriftenprüfung vom … bestätigt dies.
Tatsächlich ist der Antragsgegner dort jedoch nicht wohnhaft, wie das Schreiben der GVZ vom … , welche vor Ort die Sachpfändung versucht hat, bestätigt.“
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiter helfen!?
Lunashine
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Ich möchte in einer ZV-Sache eine Owi-Anzeige wegen Verstoß gegen die Meldebestimmungen machen und frage mich nun auch, welche Kosten uns/unserem Mandanten dafür entstehen.
Kann hier bitte jemand mal berichten, ob Kosten für die Anzeige entstanden sind?! Danke!
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Im Seminar von Herrn Engler wurde gesagt: "Die entstehenden Kosten entsprechen denen einer normalen EMA-Anfrage."
Keine Ahnung, ob das wirklich so ist, aber wesentlich teurer dürfte es doch eigentlich nicht werden...
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Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
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also ich hab das auch öfters gemacht und zum teil wurden gar keine extra gebühren berechnet. manche haben aber auch normal wie eine ema berechnet.
allerdings ist es mir - speziell hier in berlin - schon zweimal passiert, dass ich als auskunft erhalten habe:
"über das ermittlungsergebnis kann aus datenschutzgründen keine auskunft gegeben werden. bitte stellen sie in 2-3 monaten erneut einen ema-antrag."
super, oder
allerdings ist es mir - speziell hier in berlin - schon zweimal passiert, dass ich als auskunft erhalten habe:
"über das ermittlungsergebnis kann aus datenschutzgründen keine auskunft gegeben werden. bitte stellen sie in 2-3 monaten erneut einen ema-antrag."
super, oder
Liebe Grüße
Bärchi
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Häh?
Hast Du schon mal angefragt, was sie damit meinen?
Das Ermittlungsergebnis wäre doch die Adresse, oder?
Oder meinen sie vielleicht, daß sie die Auskunft aufgrund "melderechtlicher Vorschriften" nicht rausrücken?
Hast Du schon mal angefragt, was sie damit meinen?
Das Ermittlungsergebnis wäre doch die Adresse, oder?
Oder meinen sie vielleicht, daß sie die Auskunft aufgrund "melderechtlicher Vorschriften" nicht rausrücken?
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