Verstoß gegen das Meldegesetz..

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Martha
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#1

24.04.2009, 15:55

Puuuh.. ich schon wieder.. ^^

Mein Chef bat mich, doch bitte rauszufinden, was ich bei einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Meldegesetz machen kann. Hat da jemand von euch Erfahrungen mit und kann mir helfen? Was muss ich beachten, und das größte Problem: Wie geht das an sich??

Der Schuldner ist unbekannt verzogen und wurde von dem ehemaligen Vermieter (dem Hauseigentümer) abgemeldet.. Was hab ich denn für Chancen in diesem Fall?

Weiß jemand Rat??

Grüße!!
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joebugz
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#2

24.04.2009, 16:38

Du musst an das ursprüngliche Einwohnermeldeamt schreiben und einen Antrag auf Einleitung und Durchführung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens stellen.

Einen Textentwurf habe ich leider gerade nicht vorliegen. Aber du solltest darlegen, dass ihr eine Forderung gegen den Schuldner habt (Kopie vom Titel) und nachweisen, dass dieser unbekannt verzogen ist (Postanfragen, EMA-Anfragen, sonstige Nachweise)... Dann beantragst du die örtliche Ermittlung sowie Benachrichtigung über das Ergebnis...

Habe das selber auch erst einmal gemacht. Gebracht hat es leider nichts. Naja, evtl. ist hier ja jemand mit mehr Erfahrung in dieser Sache.

Grüße
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Majo
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#3

27.04.2009, 08:26

hab ich auch schon ein paar mal gemacht. Leider hat es erst ein mal was gebracht und es wurde herausgefunden, dass sich der SC nach Spanien abgesetzt hat.

Ansonsten ist dem Beitrag von joebugz nichts zuzufügen. ;-)
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Lunashine
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#4

28.04.2009, 12:03

Ich habe mir mal folgendes Muster gespeichert:

"Ordnungswidrigkeitsanzeige

In Sachen

der Frau Mustermann, Adresse
- Antragstellerin-

Bevollm.: RAe Mustermann & Partner, Adresse


g e g e n


den Herrn André Mustermann, letzte bekannte Adresse
- Antragsgegner -

wegen Verstoß gegen die Meldebestimmungen

In oben angegebener Sache zeigen wir an, dass wir die Antragstellerin vertreten. Wir erstatten


Ordnungswidrigkeitsanzeige

und geben folgenden Sachverhalt zur Kenntnis:

BEGRÜNGUNG HIERHIN

Der Antragsgegner hat damit gegen die Meldebestimmungen verstoßen. Wir beantragen,

ein Ordnungswidrigkeitsverfahen einzuleiten.

Darüber hinaus wären wir dankbar, wenn uns die zuverlässige Anschrift und der tatsächliche Aufenthalt mitgeteilt werden könnte.

Wir bitten Sie, den Eingang der Ordnungswidrigkeitsanzeige und das Aktenzeichen, unter der Sie die Angelegenheit bearbeiten, mitzuteilen.

Sofern Kosten entstehen, bitten wir um kurze Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen


Musterbegründung:
Gegen den Antragsgegner wird die Zwangsvollstreckung betrieben. Der Antragsgegner soll gemäß Auskunft vom … unter oben genannter Anschrift wohnhaft sein. Auch eine Postanschriftenprüfung vom … bestätigt dies.

Tatsächlich ist der Antragsgegner dort jedoch nicht wohnhaft, wie das Schreiben der GVZ vom … , welche vor Ort die Sachpfändung versucht hat, bestätigt.“


Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiter helfen!?

Lunashine
Martha
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#5

14.05.2009, 10:28

Ahh.. sehr schön! Vielen Dank euch allen =)
Nicoletta
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#6

07.10.2009, 14:15

@Lunashine

mit was für Kosten muss man denn rechnen?

Gruß nicoletta
Finja75
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#7

28.01.2010, 09:16

Ich möchte in einer ZV-Sache eine Owi-Anzeige wegen Verstoß gegen die Meldebestimmungen machen und frage mich nun auch, welche Kosten uns/unserem Mandanten dafür entstehen.

Kann hier bitte jemand mal berichten, ob Kosten für die Anzeige entstanden sind?! Danke!
aculita
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#8

28.01.2010, 09:45

Im Seminar von Herrn Engler wurde gesagt: "Die entstehenden Kosten entsprechen denen einer normalen EMA-Anfrage."

Keine Ahnung, ob das wirklich so ist, aber wesentlich teurer dürfte es doch eigentlich nicht werden...
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supibaerchi
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#9

28.01.2010, 10:27

also ich hab das auch öfters gemacht und zum teil wurden gar keine extra gebühren berechnet. manche haben aber auch normal wie eine ema berechnet.

allerdings ist es mir - speziell hier in berlin - schon zweimal passiert, dass ich als auskunft erhalten habe:

"über das ermittlungsergebnis kann aus datenschutzgründen keine auskunft gegeben werden. bitte stellen sie in 2-3 monaten erneut einen ema-antrag."

super, oder :ohmann
Liebe Grüße
Bärchi
aculita
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#10

28.01.2010, 10:52

Häh?

Hast Du schon mal angefragt, was sie damit meinen?
Das Ermittlungsergebnis wäre doch die Adresse, oder?

Oder meinen sie vielleicht, daß sie die Auskunft aufgrund "melderechtlicher Vorschriften" nicht rausrücken?
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