Versagung Restschuldbefreiung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nordlicht-Ela
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#1

23.12.2008, 12:47

Wir sind in einem Restschuldbefreiungsverfahren mit der Überwachung und Erreichung der Versagung der Restschuldbefreiung beauftragt.

Die eingeholten Jahresberichte bis 19.06.07 ergaben keine Handhabe.

Der Jahresbericht vom 30.07.2008 gibt Verstöße gegen Obliegenbeiten im Sinne des § 295 InsO. Der Schuldner hat trotz Anfrage keinerlei Auskünfte über Erwerbstätigkeit bzw. seine Bemühungen um eine solche erteilt.
Mit einer Überwachung war der Treuhänder nicht beauftragt worden.

Mir liegt eine Gewerbeamtsauskufnt vom 01.07.2008 vor, wonach der Schuldner am 20.11.2007 einen Gewerbebetrieb angemeldet hat.

Ein zweiter Bericht des Treuhänders vom 25.08.08 meldet, dass der Schuldner selbständig wirtschaftlich tätig sei. Die Umsätze reichten lediglich zur Deckung der Kosten des Geschäftsbetriebes und des Lebensunterhalts.

Ich möchte jetzt die Gläubigerliste einsehen und möglichst zusammen mit zwei weiteren Gläubigern ein Versagung der Restschuldbefreiung beantragen.

Das soll alles deckeldicht sitzen. Habt Ihr noch Tipps?
ELBundy
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#2

24.12.2008, 06:57

Wie soll der Schuldner seine Erwerbsobliegenheiten nachweisen wenn er selbständig tätig ist.
Selbst der Bericht des TH zeigt das er das Gewerbe ordnungsgemäß angezeigt hat wenn nun die Umsätze nicht reichen um die Masse zu befriedigen kann ihm deswegen kein Versagungsgrung vorgeworfen werden.

Ich glaube mit der Versagung werdet ihr nicht durchkommen.

Wer überwacht überhaupt wenn nicht der TH?
Nordlicht-Ela
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#3

29.12.2008, 09:56

Danke für deine Resonanz! Ich hoffe, du hattest schöne Feiertage.

Wir sind in diesem Fall durch einen Inso-Gläuber beauftragt worden, eine mögliche Versagung der Restschuldbefreiung durchzusetzen.

M.E. hat der Schuldner dadurch, dass er seine neue Gewerbeanmeldung nicht rechtzeitig dem Treuhänder angezeigt hat, seine Obliegenheiten verletzt.

Es heißt im Sachstandsbericht des Treuhäners vom 30.07.08: "Verstöße gegen Obliegenheiten i.S. des § 295 InsO sind mir zur Kenntnis gelangt. Der Schuldner hat - trotz diesseitiger Anfrage - keinerlei Auskünfte über eine Erwerbstätigkeit bzw. seine Bemühungen um eine solche erteilt. ..."
Erst in einem Folgebericht vom 25.08.08 heißt es: Der Schuldner hat sich nunmehr gemeldet. Er ist selbständig wirtschaftlich tätig. Umsätze reichen lediglich zur Deckung der Kosten des Geschäftsbetriebes und des Lebensunterhaltes.

M.E. kann ich wenn überhaupt nur hier ansetzen.

Wir wissen, dass er selbständig gut beschäftigt ist. Nur mit dem Nachweisen ist es natürlich bei den Selbständigen immer fast unmöglich.

Vorgeschlagen hab ich auch, dass ihm ein fingierter Auftrag erteilt wird, um dann später zu überprüfen, ob dieser ordentlich verbucht wurde.

Ich freue mich über eine weitere Antwort
und wünsche einen guten Rutsch in ein gutes Jahr 2009!
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