Vermögensverzeichnis kein P-Konto, nach Pfändung P-Konto

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worldi
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#1

15.07.2014, 16:15

Hallo,

unser Schuldner hat im VV angegeben, dass er ein Konto besitzt. Im VV-Verzeichnis steht der Hinweis, dass der Schuldner mit einem P bzw S angeben muss, sofern es sich bei dem Konto um ein Pfändungsschutzkonto bzw. ein Konto handelt, auf dem nur Sozialleistungen eingehen.

Dies hat er nicht getan.

Nach Pfändung des Kontos gibt der Drittschuldner an, dass es sich um ein P-Konto handelt.

Hat das jetzt irgendwelche Konsequenzen für den Schuldner wie "Falschabgabe der EV" oder was kann ich ggf. noch tun ausser in die Röhre zu schauen.

Danke für Eure Hilfe
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Tine Dea
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#2

15.07.2014, 16:19

Falschabgabe der VA könntest du zwar zur Anzeige bringen, aber das wird keine großartigen Konsequenzen haben. Ich hab das hier schon mehrfach versucht und hatte selbst nur in einem Fall quasi Erfolg (ich vermute, weil da zu ersehen war, dass sich der Schuldner der Beitreibung der Forderung jahrelang durch falsche eidesstattliche Versicherungen entzogen hat)....
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#3

15.07.2014, 16:21

Vielleicht erfolgte die Umwandlung auch erst nach der Pfändung.
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#4

15.07.2014, 16:22

ach man ......das ist doch alles zum piepen
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Tine Dea
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#5

15.07.2014, 16:26

Stimmt, der Schuldner hat ja auch nach Pfändung des Kontos noch die Möglichkeit, dieses in ein P-Konto umzuwandeln...

Kannst du nur hoffen (das ging aus deinem Beitrag nicht hervor), dass er vielleicht doch so viel Geld erhält, dass n bisschen was über die Pfändungsgrenze hinaus geht und du n Stück vom Kuchen bekommst...
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