Verjährung Zinsen ZV?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pepples
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#21

01.03.2009, 17:31

Stimmt aber leider nicht ganz. Die Rechtmäßigkeit (also ob Forderung aufgrund Vertrag, etc. berechtigt ist) der Forderung ist zu prüfen, nicht jedoch, ob bereits Verjährung eingetreten ist. Die Einrede der Verjährung ist vom Schuldner anzubringen und nicht von Amts oder von Gerichts wegen zu berücksichtigen.
Ich hab jetzt keine Kommentierung zum 214 BGB da, schau morgen aber nochmals nach.
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Pepples
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#22

02.03.2009, 10:51

So hab nachgeschaut, die Verjährung ist von Amts wegen(im Prozess) nicht zu prüfen, Palandt, 65. Aufl, § 214, Rdn. 3.
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rosa

#23

02.03.2009, 10:55

Die Einrede der Verjährung ist vom Schuldner anzubringen und nicht von Amts oder von Gerichts wegen zu berücksichtigen.
:zustimm
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#24

02.03.2009, 14:29

Huhu, nun mal ne ganz blöde Frage.. :D

Um die Verjährung der Zinsen zu verhindern, muss ich dann ein ganz neues Verfahren beginnen? Oder kann ich die irgendwie festsetzen lassen?
Davy Jones’ Locker
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#25

02.03.2009, 14:33

Du mußt einfach regelmäßig vollstrecken.
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#26

02.03.2009, 14:36

Ah so, also ca. alle 3 Jahre.. Ja cool, dann sag ich mal ganz groß

:thx
rosa

#27

02.03.2009, 15:27

Du mußt einfach regelmäßig vollstrecken.
:zustimm dann beginnt die frist neu zu laufen
aculita
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#28

18.01.2010, 12:27

Pepples hat geschrieben:So hab nachgeschaut, die Verjährung ist von Amts wegen(im Prozess) nicht zu prüfen, Palandt, 65. Aufl, § 214, Rdn. 3.
Und wenn mir der GVZ die Zinsen wegen Verjährung streicht - ohne daß der Schuldner die Einrede erhoben hat, was mache ich dann?
Wenn ich sage: "Lieber GVZ, die Einrede wurde nicht erhoben und von Amts wegen ist die Verjährung nicht zu prüfen."
Dann wird er doch bestimmt nicht sagen: "Natürlich hast Du recht, lieber Gläubiger. Die lassen wir drin"
...und wenn er es tut, dann weist er sicherlich den Schuldner darauf hin und ich bin wieder da, wo ich bei seiner ersten Streichung war. Nämlich an dem Punkt, wo ich nur die Zinsen für die letzten 3 Jahre bekomme...
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Bino
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#29

18.01.2010, 14:56

Ich habe vor vielen Jahren mal gelesen dass das geändert wurde und die GV die Schuldner auf die Verjährung hinzuweisen haben. Aber das ist schon ewig her und habe das selbst noch nie erlebt.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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