Verjährung
- paralegal6
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Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist, § 199 BGB. Folglich beginnt die dreijährige Verjährung mit Ablauf des 31.12. und endet drei Jahre später am 31.12., 24.00 Uhr.
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Wie ist der Sachverhalt bei titulierten Forderung aus 2005. Bis 2005 wurde vollstreckt. Dann 2008 nur EMA-Anfrage (ist ja keine ZV, sondern nur vorbereitend), dann 2014 Auskunft Vollstreckungsportal (da gilt doch auch wie bei EMA nur vorbereitend für ZV, oder?) und dann wurde erst wieder 2016 vollstreckt?
Ist es richtig, wenn ja seit 2005 nicht mehr innerhalb von jeweils 3 Jahren vollstreckt wurde, dass nur die Zinsen ab 01.01.2014 entstanden sind und davor die Zinsen verjährt sind?
Ist es richtig, wenn ja seit 2005 nicht mehr innerhalb von jeweils 3 Jahren vollstreckt wurde, dass nur die Zinsen ab 01.01.2014 entstanden sind und davor die Zinsen verjährt sind?
- Anahid
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Ja ist richtig. Zur Verjährung muss aber der Schuldner die Einrede der Verjährung erheben. Ich begrenze nie von selbst die Zinsansprüche.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Hallo ihr Lieben,
an dieses Thema muss ich mich mal kurz dranhängen:
Ich habe hier eine alte Sache mit Ansprüchen aus 2011 liegen. Der VB datiert ebenfalls aus 2011. Hinsichtlich der Zinsen im VB heißt es folgendermaßen:
"... zu I. aus 681,86 EUR ab dem 29.04.10 ..."
Die letzte ZV-Maßnahme (Sachpfändung) wurde am 21.04.2011 eingeleitet. Dann kann ich jetzt auch nur die Zinsen der letzten drei Jahre, sprich die seit dem 01.01.2014 noch geltend machen oder was meint ihr?
an dieses Thema muss ich mich mal kurz dranhängen:
Ich habe hier eine alte Sache mit Ansprüchen aus 2011 liegen. Der VB datiert ebenfalls aus 2011. Hinsichtlich der Zinsen im VB heißt es folgendermaßen:
"... zu I. aus 681,86 EUR ab dem 29.04.10 ..."
Die letzte ZV-Maßnahme (Sachpfändung) wurde am 21.04.2011 eingeleitet. Dann kann ich jetzt auch nur die Zinsen der letzten drei Jahre, sprich die seit dem 01.01.2014 noch geltend machen oder was meint ihr?
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Geltend machen kannst du immer alles. Der Schuldner muss die Einrede der Verjährung erheben.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- AliceImWunderland
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Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
Jetzt habe ich nochmal eine kurze Frage:
Wir haben nämlich in einer anderen Sache die Aufforderung vom InsO-Verwalter erhalten, unsere Forderung anzumelden. Die Forderung datiert aus 2010. Hier darf ich doch dann nur die Zinsen der letzten drei Jahre nehmen oder?
LG
Wir haben nämlich in einer anderen Sache die Aufforderung vom InsO-Verwalter erhalten, unsere Forderung anzumelden. Die Forderung datiert aus 2010. Hier darf ich doch dann nur die Zinsen der letzten drei Jahre nehmen oder?
LG