Verhaftungsauftrag, Schuldner lt. GV nie anzutreffen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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spatzenbaer
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#1

16.11.2016, 10:33

Guten Morgen,

bräuchte mal Euren Rat. Wir haben einen Haftbefehl vorliegen und auch Verhaftungsauftrag im Mai diesen Jahres erteilt. Im September teilte nun der GV mit, dass er den Schuldner trotz mehrfachen Versuchen zu den verschiedensten Zeiten nicht angetroffen hat. Der Rat des GV, einen erneuten Verhaftungsauftrag zu einem späteren Zeitpunkt zu stellen. Wie würdet ihr jetzt vorgehen? Die Hauptforderung beträgt noch nicht einmal € 100,00. Eigentlich würde ich der Mandantschaft anraten, die Sache abzuschließen, um nicht weitere Kosten zu verursachen.

LG Heike
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Anahid
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#2

16.11.2016, 10:37

Ja, ich würde auch der Mandantschaft abraten, hier weiter vorzugehen. Als Begründung würde ich ausführen, dass schon jetzt die Kosten die eigentliche Forderung bei Weitem übersteigen und hier ansonsten ein Antrag auf Vollstreckung zur Unzeit zu stellen wäre und hierdurch erhebliche weitere Kosten entstehen würden.
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#3

16.11.2016, 10:40

Danke Dir. Ich spreche es noch einmal mit meinem Chef durch. Aber der wird, wie immer, sich erst einmal die Akte auf den Tisch legen und dann bleibt sie dort. :pfeif

Habe ja auch schon überlegt, eine Strafanzeige zu stellen. Das wirkt manchmal Wunder. Aber in diesem Fall wird das wohl nix, nachdem ich dem Schuldner nicht nachweisen kann, ob er in der Vermögensauskunft falsche Angaben gemacht hat. Dafür müsste er sie ja erstmal abgeben.
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