VB - Zustellung an Prokuristen wirksam?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Dany1981
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#1

29.10.2013, 08:55

Problemfall: MB für eine GmbH noch an ehem. GFin zugestellt. VB dann nicht mehr. Die Tante hat die Annahme vom VB verweigert. GmbH ist seit über einem Jahr ohne GF und hat auch keine Gesellschafter. Es gibt nur noch einen Prokuristen. Kann ich einem VB diesem wirksam zustellen?

Ich dreh bald durch mit dem Fall und dem Mandanten.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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#2

29.10.2013, 09:08

Hast Du die Angaben schon im HR überprüft?
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Dany1981
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#3

29.10.2013, 09:12

hätte ich gerne, aber der Mandant will kein Geld mehr ausgeben und weiß das auch so, dass es keine Gesellschafter gibt. Vom Gericht weiß ich telefonisch, dass es keinen GF gibt, dafür den Namen vom Prokuristen. Von dem ist auch die Adresse bekannt. Die GmbH selbst hatte unter der Firmenadresse nur nen Briefkasten.
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#4

29.10.2013, 10:37

Bei der Konstellation kann man nur die Glaskugel polieren und munter losraten. Ich vermute, dass aufgrund § 49 HGB eine wirksame Zustellung an den Prokuristen möglich ist. Wenn tatsächlich kein entsprechend beschrifteter Briefkasten mehr an der im HR verzeichneten inländischen Geschäftsanschrift vorhanden ist, möglicherweise auch unter dessen Privatanschrift. Was der Mdt. dann mit einem so erwirkten Titel anfangen kann, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde mir vorab im Bundesanzeiger den letzten veröffentlichen JA ansehen. Zu klären wäre auch die Frage, ob evtl. ein Fall von Insolvenzverschleppung vorliegt oder weitere strafrechtlich relevante Tatbestände der ehemaligen Geschäftsführer/Gesellschafter infrage kommen. Na ja und dann wäre spätestens im Falle eines Einspruchs oder der ZV-Einleitung zu klären, ob man es tatsächlich mit einer Kein-Mann-GmbH oder einer führungslosen GmbH ohne Geschäftssitz zu tun hat.
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#5

29.10.2013, 11:31

Vielen lieben Dank. Ich probiere jetzt mal die Neuzustellung an den Prokuristen. Solang wir vom Mandanten kein Geld sehen, wollen wir auch nicht mehr Arbeit vorerst reinstecken.

Wir brauchen ja nur den Titel. Es soll nämlich auf dem Geschäftskonto noch ein Guthaben sein, welches der Mandant gern gepfändet haben möchte.
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