Hallo zusammen,
ich hab ein kleines Problem.
Mandant hat uns beauftragt, einen Mahnbescheid gegen einen Schuldner B. zu veranlassen. Dies wurde auch getan. Nachdem wir den VB erhalten haben, haben wir ZV-Auftrag eingeleitet. Der GV teilte uns dann mit, dass in diesem Hause nur ein A. wohnt und nicht ein B. Das heißt, der Vorname des Schuldners ist falsch geschrieben. Kann ich jetzt den VB ändern lassen vom AG Stuttgart???
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Grüßle
VB ändern lassen?!?!?!
- gabrielle
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1051
- Registriert: 19.11.2008, 15:27
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
es kommt doch drauf an, wer auf der Rechnung o. ä. - woraus sich der Anspruch ergibt - steht. Wenn danach klar ist, dass es sich lediglich um einen Schreibfehler handelt, würde ich gem. § 319 ZPO einen Antrag auf Berichtigung stellen.
Wie konnte denn vorher alles zugestellt werden, wenn es den Schuldner da gar nicht gibt???
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 738
- Registriert: 22.07.2008, 11:05
- Beruf: ReNo-fachangestellte
- Software: RA-Micro
ich nehme mal an, die post hat nur gesehen, nachname stimmt - also zustellung durch einwurf in briefkasten. aber der gvz muss da ja genauer sein.
Liebe Grüße
Bärchi
Bärchi
der gute mann heißt a. b. w. und die rechnung von unserer mandantin wurde an den zweiten vornamen also an b. w. geschickt. und so wurde auch der mahnbescheid gemacht. der auftrag wurde aber von einem a. b. w. unterschrieben. als der gv bei ihm war, sagte der nur dass es keinen b. w. gibt und dass er a. w. hieße. er hat einfach den zweiten vornamen ausgelassen. und jetzt muss ich einfach den vornamen ändern lassen....
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
[font=Times New Roman]Wenn die Personenidentität unzweifelhaft ist bzw. nachgewiesen werden kann, dann ist die Berichtigung möglich und auch erforderlich.[/font]
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Hallo Liebes
du müßtest beim zuständigen EMA eine Identitätsprüfung beantragen, wonach der Schuldner zum Zeitpunkt der Zustellung des MB u VB nicht mit dem Namen B. W., sondern mit dem Namen A. B.W. unter der Zustellungsanschrift gemeldet war. Zusätzlich würde ich noch um Bestätigung bitten, dass der Name A. der 2. bzw. der 1. Vorname des Schuldners ist.
Wenn das EMA alles bestätigt, kannst du hiermit einen Berichtigungsantrag beim ZMG stellen.
VG, Franziska
du müßtest beim zuständigen EMA eine Identitätsprüfung beantragen, wonach der Schuldner zum Zeitpunkt der Zustellung des MB u VB nicht mit dem Namen B. W., sondern mit dem Namen A. B.W. unter der Zustellungsanschrift gemeldet war. Zusätzlich würde ich noch um Bestätigung bitten, dass der Name A. der 2. bzw. der 1. Vorname des Schuldners ist.
Wenn das EMA alles bestätigt, kannst du hiermit einen Berichtigungsantrag beim ZMG stellen.
VG, Franziska
- renofix
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 518
- Registriert: 06.06.2007, 22:56
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Berlin
Hallo,
ich habe hier das Problem, dass ich mich beim Nachnamen der Antragsgegnerin verschrieben habe. MB und VB sind zugestellt worden unter der Adresse. Kann ich nun, bevor ich die ZV starte auch die Berichtigung nach § 319 ZPO beantragen?
Wenn ja, hat jemand eine Idee, wie es formulieren kann?
Wenn nein, muss ich ein neues Mahnverfahren einleiten? Oh, das wäre echt blöd...
LG Alchemilla
ich habe hier das Problem, dass ich mich beim Nachnamen der Antragsgegnerin verschrieben habe. MB und VB sind zugestellt worden unter der Adresse. Kann ich nun, bevor ich die ZV starte auch die Berichtigung nach § 319 ZPO beantragen?
Wenn ja, hat jemand eine Idee, wie es formulieren kann?
Wenn nein, muss ich ein neues Mahnverfahren einleiten? Oh, das wäre echt blöd...
LG Alchemilla
Der Profi macht nur neue Fehler.
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)
Schön, dass es Foreno gibt!
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)
Schön, dass es Foreno gibt!
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 358
- Registriert: 29.01.2009, 14:19
- Beruf: Rechtswirtin (FSH)
- Software: AnNoText
- Wohnort: Stuttgart
Wenn es ein kleiner Schreibfehler war, EMA beifügen, aus der sich der richtig geschriebene Name ergibt.
Sollte der von dir geschriebene Name mit dem tatsächlichen nichts gemein haben, dann ist ein neues Mahnverfahren fällig.
LG
Sollte der von dir geschriebene Name mit dem tatsächlichen nichts gemein haben, dann ist ein neues Mahnverfahren fällig.
LG