VB ändern lassen?!?!?!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Liebes
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#1

15.01.2010, 10:58

Hallo zusammen,

ich hab ein kleines Problem.
Mandant hat uns beauftragt, einen Mahnbescheid gegen einen Schuldner B. zu veranlassen. Dies wurde auch getan. Nachdem wir den VB erhalten haben, haben wir ZV-Auftrag eingeleitet. Der GV teilte uns dann mit, dass in diesem Hause nur ein A. wohnt und nicht ein B. Das heißt, der Vorname des Schuldners ist falsch geschrieben. Kann ich jetzt den VB ändern lassen vom AG Stuttgart???

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Grüßle :D
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gabrielle
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#2

15.01.2010, 11:09

es kommt doch drauf an, wer auf der Rechnung o. ä. - woraus sich der Anspruch ergibt - steht. Wenn danach klar ist, dass es sich lediglich um einen Schreibfehler handelt, würde ich gem. § 319 ZPO einen Antrag auf Berichtigung stellen.
gkutes

#3

15.01.2010, 11:10

Wie konnte denn vorher alles zugestellt werden, wenn es den Schuldner da gar nicht gibt???
supibaerchi
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#4

15.01.2010, 11:13

ich nehme mal an, die post hat nur gesehen, nachname stimmt - also zustellung durch einwurf in briefkasten. aber der gvz muss da ja genauer sein.
Liebe Grüße
Bärchi
Liebes
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#5

15.01.2010, 11:18

der gute mann heißt a. b. w. und die rechnung von unserer mandantin wurde an den zweiten vornamen also an b. w. geschickt. und so wurde auch der mahnbescheid gemacht. der auftrag wurde aber von einem a. b. w. unterschrieben. als der gv bei ihm war, sagte der nur dass es keinen b. w. gibt und dass er a. w. hieße. er hat einfach den zweiten vornamen ausgelassen. und jetzt muss ich einfach den vornamen ändern lassen....
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#6

15.01.2010, 11:23

[font=Times New Roman]Wenn die Personenidentität unzweifelhaft ist bzw. nachgewiesen werden kann, dann ist die Berichtigung möglich und auch erforderlich.[/font]
~ Grüßle ~
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#7

15.01.2010, 11:28

dann schreib ich einfach mal das gericht an.. mal schauen, was von denen zurückkommt
Franziska61

#8

15.01.2010, 12:11

Hallo Liebes :-)

du müßtest beim zuständigen EMA eine Identitätsprüfung beantragen, wonach der Schuldner zum Zeitpunkt der Zustellung des MB u VB nicht mit dem Namen B. W., sondern mit dem Namen A. B.W. unter der Zustellungsanschrift gemeldet war. Zusätzlich würde ich noch um Bestätigung bitten, dass der Name A. der 2. bzw. der 1. Vorname des Schuldners ist.
Wenn das EMA alles bestätigt, kannst du hiermit einen Berichtigungsantrag beim ZMG stellen.

VG, Franziska
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#9

27.09.2010, 11:53

Hallo,

ich habe hier das Problem, dass ich mich beim Nachnamen der Antragsgegnerin verschrieben habe. MB und VB sind zugestellt worden unter der Adresse. Kann ich nun, bevor ich die ZV starte auch die Berichtigung nach § 319 ZPO beantragen?

Wenn ja, hat jemand eine Idee, wie es formulieren kann?

Wenn nein, muss ich ein neues Mahnverfahren einleiten? Oh, das wäre echt blöd...

LG Alchemilla
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#10

28.09.2010, 11:23

Wenn es ein kleiner Schreibfehler war, EMA beifügen, aus der sich der richtig geschriebene Name ergibt.
Sollte der von dir geschriebene Name mit dem tatsächlichen nichts gemein haben, dann ist ein neues Mahnverfahren fällig.

LG
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