Urheberrecht Zustimmung Gläubiger

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Randfichte72
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#1

12.08.2013, 16:48

Moin Moin,

frisch erholt aus dem Urlaub zurück! Erster Arbeitstag geschafft und mit einer Monierung in einer Pfüb-Sache habe ich ein Problem:

Wir haben zwei Schuldner, haben Lizenzrechte und Lizenzeinnahmen gepfändet. Nun moniert das Gericht, dass bei der Pfändung der Urheber-/Lizenzrechte die Zustimmung der Schuldner erforderlich ist. Wir beschränken den Pfüb jetzt erstmal auf Lizeneinnahmen. Wie bekomme ich denn die Zustimmung der Schuldner? Muss das eingeklagt werden oder kann ich das mitbeantragen im Pfüb-Antrag.

Ich bin ratlos. Danke für Eure Hílfe.
Randfichte72
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#2

19.08.2013, 14:47

Hat jemand eine Idee?
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