unvollständige Vermögensauskunft? Lebensversicherung fehlt

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ReLo
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#1

05.04.2017, 14:32

Hallo zusammen,
ich habe vom Schuldner ein meiner Ansicht nach unvollständiges Vermögensverzeichnis erhalten. Wir wussten vor Abnahme der Vermögensauskunft von einer Lebensversicherung des Schuldners und hatten die GVZin dementsprechend mit Zusatzfragen gebeten, Auskünfte über auch genau diese Lebensversicherung in Erfahrung zu bringen. Ohne vorherige Info an uns wurden im Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft (hat auch nur über sechs Monate gedauert, bis es zum Termin kam....) die Zusatzfragen nicht gestellt. Ich schlage mich in der Sache nun mit einer Erinnerung sowie - weil das AG seit Monaten nicht entscheidet :schock - auch mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde herum, aber das nur mal so am Rande.

In der Vermögensauskunft hat der Schuldner die Lebensversicherung überhaupt gar NICHT angegeben und nach der Vermögensauskunft auch sonst keinerlei Einkommen oder sonstiges Vermögen oder Bankguthaben, er bekommt angeblich nur Taschengeld von seiner Frau.

Wir haben wegen der fehlenden Angabe zur Lebensversicherung Strafanzeige wegen Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung gestellt und nun stellte sich im Strafverfahren heraus, dass der Schuldner die Lebensversicherung zum Zeitpunkt der Abgabe der Vermögensauskunft bereits gekündigt hatte und diese mit € 14.000 (!) ausgezahlt wurde. Nach der Vermögensauskunft nutzt der Schuldner angeblich auch keinerlei Konten von Dritten.

Wo hätte der Schuldner denn richtigerweise die bereits gekündigte Lebensversicherung angeben müssen?

Ob ihm das Zusatzblatt zu Lebensversicherungen etc., das eigentlich zum Formular der Vermögensauskunft gehört, übergeben wurde oder ob er sich überhaupt zur Versicherung mündlich gegenüber der GVZin (die über unsere Zusatzfragen von der Versicherung ja auch wusste!) geäußert hat, ist mir nicht bekannt. Die GVZin schweigt sich dazu aus...

Für Eure Meinungen bin ich Euch sehr dankbar, die Sache "stinkt" für mich ziemlich zum Himmel

Viele Grüße - ReLo
Schmiedi1309
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#2

05.04.2017, 15:12

Hallo ReLo,

also ich hatte jetzt auch erst eine Auskunft, wo der Schuldner angekreuzt hat, dass er eine Lebensversicherung besitzt (Nr. 15 Vermögensverzeichnis). Dann gibt es ein Zusatzblatt zu Nr. 15 III was beigefügt wird und auf diesem erhält man dann alle Info´s wie die Versicherung heißt und unter anderem kann man da angeben, ob die Summe bereits ausbezahlt wurde. Somit hätte er ja angeben können, dass die Versicherung zum Zeitpunkt X gekündigt wurde und das Geld am .... ausgezahlt wurde.
Also ich hätte auch eine Strafanzeige gestellt.
Vorausgesetzt der Mensch hat nicht so viele Schulden, ist natürlich auch die Frage, was mit den 14.000,00 € passiert ist. Vielleicht kann man mit der Info einen Nachbesserungsantrag bei der Gerichtsvollzieherin stellen.... du hast ja jetzt entsprechende Nachweise das es die gab.... vielleicht existiert auch bei einer Bank ein Schließfach oder er lagert das Geld bei sich zu Hause ;)

LG Sandra
ReLo
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#3

05.04.2017, 15:16

Den Nachbesserungsantrag hat die GVZin abgelehnt mit der Begründung, dass hierfür keine Gründe vorliegen.... unglaublich, wahrscheinlich kennt man sich dort in dem kleinen Örtchen... das ärgerliche ist, dass bei richtiger Vermögensauskunft auch eine erfolgreiche Pfändung hätte erfolgen können. Nun frag ich mich doch langsam, ab wann eigentlich GVZer in Anspruch genommen werden können.

Also meinst Du auch, dass auf jeden Fall die Lebensversicherung, auch wenn sie schon gekündigt wurde, hätte angegeben werden müssen?
H.Stummeyer
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#4

05.04.2017, 15:36

Die Frage, ob der Schuldner eine Lebensversicherung hat, wurde im Termin (offensichtlich wahrheitsgemäß) verneint.
Eine Eintragungsmöglichkeit, ob in der Vergangenheit evtl. Beträge ausgezahlt worden sind, gibt es im Vermögensverzeichnis nicht. Daher kann ich keinen Fehler der Gerichtsvollzieherin erkennen.
Ebenso liegt auch kein Nachbesserungsgrund vor, da das Vermögensverzeichnis nicht unvollständig oder fehlerhaft war. Die Auskunft der Gerichtsvollzieherin war nicht unglaublich sondern korrekt.

Mit Unterstellungen, wie z. B. in kleinen Örtchen würde man sich offensichtlich kennen, wäre ich vorsichtig. Sie unterstellen der Gerichtsvollzieherin, sie würde ihren Job nicht ordnungsgemäß ausüben, bzw. den Schuldner schonen, weil sie ihn kennt.

Gerichtsvollzieher können von Ihnen nicht in Anspruch genommen werden. Sie müssten schon das jeweilige Bundesland verklagen.
silvester
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#5

05.04.2017, 21:22

Da zum Zeitpunkt der Abgabe der Vermögensauskunft die Versicherung nicht mehr bestand, sehe ich nicht, was da durch den Gerichtsvollzieher falsch gemacht sein soll. Die Frage nach einer Versicherung ist mit "Nein" beantwortet worden. Welche zusätzlichen Fragen sollen denn da beantwortet werden? Warum soll der Gläubiger informiert werden, dass seine zusätzlichen Fragen nicht gestellt werden, da eine Versicherung nicht besteht.
Der Schuldner hat sein Vermögen zu benennen und zwar jenes zum Zeitpunkt der Abgabe der Vermögensauskunft. Vermögenswerte, die er einst besessen hat interessieren da nicht.
Daneben sollten Unterstellungen,wie z. B. in kleinen Örtchen würde man sich offensichtlich kennen oder dass hier der Gerichtsvollzieher nicht korrekt gearbeitet hat, unterbleiben. Sucht man nicht oft nur hinter den Büschen, hinter denen man sich selbst verstecken würde?
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#6

05.04.2017, 21:35

Ich schließe mich den beiden Vorrednern an und habe es auch schon mehrfach hier klargestellt, daß solche Unterstellungen und/oder Anfeindungen Gerichtsvollziehern gegenüber hier nicht geduldet werden. Bevor man hier solche unsinnigen Äußerungen tätigt, sollte man die entsprechenden Paragrafen mal lesen und ggf. den Kommentar bemühen. Die Gerichtsollzieher können nichts dafür, wenn der Schuldner mal wieder schlauer als der Gläubiger war.
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#7

05.04.2017, 21:37

Auch wenn er die LV nicht mehr hat hätte er / sie ja irgendwo die 14 tsd angeben müssen????? Also der Schuldner meine ich
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silvester
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#8

06.04.2017, 07:41

Wenn er den Betrag zum Zeitpunkt der Vermögensauskunft noch hatte, ja. Aus den Aussage, dass der Betrag ausbezahlt wurde, kann aber nicht zwingend geschlossen werden, dass er an den Schuldner ausbezahlt wurde. Es ist durchaus vorstellbar, dass ein weiterer Gläubiger davon profitierte.
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#9

06.04.2017, 07:59

Unterstellungen dürfen keinen Raum haben! Vielen Dank daher an meine Vorredner. Im übrigen könnte die Strafanzeige gegen den Schuldner ohne konkrete Beweise nach hinten losgehen (Falsche Verdächtigung, § 164 StGB).

Zu der Frage von @paralegal6: Die Antwort befindet sich im Vermögensverzeichnis. Es wird unter Nr. 1 nach Bargeld gefragt. Damit ist auch jeder Aufbewahrungsort gemeint: Der eingenähte Umschlag im Bettkissen, eigene oder fremde Schließfächer/Tresore usw. Wenn das Geld in Wertpapieren untergebracht wurde, wird das in Nr. 2 abgefragt. Natürlich werden auch nach Konten (auch Pay-Pal, Bauspar- oder andere Spareinlagen etc.) gefragt. Und wenn der Schuldner auf die Idee gekommen ist, dass Geld an Verwandten zu "verschenken", ist das in den Fragen 24/25 beantwortet worden. Wenn er es denn doch nur schlicht für Gegenstände ausgegeben haben, sind diese (...wertvollen) in den Nr. 3 - 8 anzugeben (falls noch vorhanden).

Man sieht, so schlecht ist das Vermögensverzeichnis gar nicht.
ReLo
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#10

06.04.2017, 12:05

Also falls sich durch meine rein aus Interessensgründen nach der GVZin gestellte Frage jemand angefriffen fühlt, dann tut mir das leid, das war natürlich überhaupt nicht meine Absicht.

In der Sache ist es leider so, dass mit der Gerichtsvollzieherin schon im Vorfeld nicht kommuniziert werden konnte, was ich von anderen Gerichtsvollziehern so überhaupt gar kenne, egal wie groß der Arbeitsdruck ist, für den ich übrigens größtes Verständis habe! Natürlich bin ich mit Unterstellungen vorsichtig, ich habe nichts unterstellt sondern als Frage in den Raum gestellt ... Allerdings finde ich es auch schon allerhand, hier als offenbar nicht so schlau hingestellt zu werden, nur weil ich in ein Forum, das ja für solche Fragen da ist, eine Frage eingestellt habe... schade, dass das so aufgefasst wurde, zumal ja keiner der User den Akteninhalt kennt und hier dennoch ordentlich urteilt :-(

Also, da der Sachverhalt den Rahmen hier sprengt (die Akte umfasst mittlerweile zwei Aktenbände), möchte ich nur noch klarstellen, dass außer uns niemand an dem Schuldner "dran" ist oder war, neben der Lebensversicherung auch andere Angaben durch den Schuldner in der Vermögensauskunft eher nicht vollständig angegeben wurden, bzw. der Gläubigerin nicht ermöglichen, sich einen vollen Eindruck über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu verschaffen (bspw. Frau erzielt kein Einkommen - ist jedoch nachweislich bei einer Behörde angestellt und auch berufstätig; Kinder befinden sich in Ausbildungsverhältnissen außerhalb des elterlichen Wohnortes - erzielen jedoch kein eigenes Einkommen, Schuldner hat in den letzten vier Jahren über keinerlei Gegenstände (auch Geld) verfügt - da hätten m.E. die € 14.000,00 angegeben werden müssen, Schuldner ist in den letzten zwölf Monaten keiner steuerpflichtigen Tätigkeit nachgegangen - er war selbständig und dürfte daher wohl doch auch steuerpflichtig gewesen sein...) und noch einiges mehr, was die Auskunft ein bisschen "unrund" macht.

Da auch schon im Prozess ordentlich Haken geschlagen wurden, haben wir hier einen Schuldner am Wickel, der - vielleicht aus seiner Sicht - legitim versucht, gut durch die Sache zu kommen, wir vertreten jedoch die finanziell runierte über 80 Jahre alte Geschädigte... Und damit soll das Thema dann auch beendet sein. Schade, dass ich mit meinem Beitrag ziemlich betroffen op einiger Antworten wieder an den Schreibtisch zurückkehre
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