Unterhaltsberechtigte Personen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pfüb123
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#1

09.03.2012, 09:56

Hallo!

Kann ein zu 100% schwerbehindertes Kind im Alter von über 18 Jahre als unterhaltsberechtigte Person anerkannt werden??

Gruß
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Pepples
...ist hier unabkömmlich !
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#2

09.03.2012, 11:50

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;) Nur Angestellte ist wenig aufschlussreich. :wink:

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Pfüb123
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#3

13.03.2012, 09:25

Guten Morgen!

Ich habe mal ein wenig mehr zu meinem Beruf geschrieben. Ich hoffe, dass das reicht, um sich hier informieren "zu dürfen"...?
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OKK13401
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#4

13.03.2012, 12:41

Nachdem ich, als überörtlicher Sozialhilfeträger, Unterhalt für über 18 Jährige schwerbehinderte Personen beitreibe, würde ich mit einem eindeutigen JA antworten
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
Pfüb123
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#5

14.03.2012, 14:21

Hm...aber warum? Bezieht ein über 18-jähriges Kind, welches Schwerbehindert ist, nicht von irgendwelcher Seite Gelder?
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Kippie
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#6

14.03.2012, 15:13

Es mag sein, dass dieses Kind beispielsweise Gelder von der Stadt bekommt oder aber regelmäßige Schmerzensgeldzahlungen weil es aufgrund Unfall 100%ig behindert ist, aber das entbindet nicht von der Unterhaltsverpflichtung diesem Kind gegenüber. Man muss ja auch bedenken, dass es höhere Ausgaben haben wird, beispielsweise muss es Medikamente nehmen oder regelmäßiger zum Arzt (was nicht nur Praxisgebühr, sondern auch Fahrtkosten bedeutet)..
Mit dem Alter direkt hat das auch nichts zu tun. Man kann auch 20 sein und Unterhalt rechtmäßig bekommen, weil man beispielsweise noch in der Ausbildung steckt.
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