ungenaue Schuldnerangaben im PfÜB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
samsara
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#41

12.05.2017, 10:20

Mel Kunterbunt hat geschrieben:
samsara hat geschrieben:Die im Pfüb angegebene Anschrift des Schuldners - sofern diese anders ist, als im Titel - muss ich doch auch nicht nachweisen. Weshalb also das Geburtsdatum?
Also wenn die Adresse im PfÜB von der Adresse im Titel abweicht, müssen wir eine Adressänderung gegenüber dem Gericht immer nachweisen... :schock
Es kommt zwar selten vor, dass die Anschrift bei mir abweicht, aber nachweisen musste ich - soweit ich mich erinnern kann - noch nie :kopfkratz
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AliceImWunderland
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#42

12.05.2017, 10:23

Anschrift musste ich bisher nur einmal nachweisen und zwar beim Haftbefehl. Aber bei dem Pfüb sind normalerweise sämtliche Vollstreckungsunterlagen dabei, auch die Ema-Auskünfte (wegen dem Nachweis der Ermittlungskosten). Kann sein, dass der Rechtspfleger sich den Verlauf der Anschriften anhand der Vollstreckungsunterlagen selbst "zusammenbastelt". Keine Ahnung. Aber bei der Anschrift sehe ich das nicht so eng, sie kann jederzeit wechseln und dient somit nicht eindeutig und zweifelsfrei der Identität des Schuldners. Das Geburtsdatum wechselt nicht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Mel Kunterbunt
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#43

12.05.2017, 10:29

samsara hat geschrieben:
Mel Kunterbunt hat geschrieben:
samsara hat geschrieben:Die im Pfüb angegebene Anschrift des Schuldners - sofern diese anders ist, als im Titel - muss ich doch auch nicht nachweisen. Weshalb also das Geburtsdatum?
Also wenn die Adresse im PfÜB von der Adresse im Titel abweicht, müssen wir eine Adressänderung gegenüber dem Gericht immer nachweisen... :schock
Es kommt zwar selten vor, dass die Anschrift bei mir abweicht, aber nachweisen musste ich - soweit ich mich erinnern kann - noch nie :kopfkratz

Wir haben sehr viel Mietrecht... Und auch sehr viele Räumungen, da passiert das ständig, dass die Adressen der Schuldner bei der ZV von den Adressen im Titel abweichen.. Und wir müssen IMMER den Nachweis erbringen.. :roll: :abdreh :frust
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Laska
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#44

12.05.2017, 10:39

Hm, daran sieht man, dass es diesbezüglich bei den Gerichten keine klare Linie gibt und sie offenbar nach Lust und Laune entscheiden... wir mussten noch nie nie, niemals eine Adressänderung nachweisen.
Liebe Grüße

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Mel Kunterbunt
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#45

12.05.2017, 10:44

Laska hat geschrieben:Hm, daran sieht man, dass es diesbezüglich bei den Gerichten keine klare Linie gibt und sie offenbar nach Lust und Laune entscheiden... wir mussten noch nie nie, niemals eine Adressänderung nachweisen.
Scheint so... :patsch
Als ich beim PfÜB die neue Anschrift nachweisen musste und nur eine c/o Anschrift hatte (EMA, Angabe Schuldner in der VA), hat sich sogar das Gericht geweigert, meinen PfÜB zu erlassen. Mit der Begründung, ich solle erst die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts nachweisen, da eine c/o Anschrift nicht heißt, dass diese Adresse auch die tatsächliche Wohnanschrift ist... :vogel
Ist aber ein anderes Thema... :lol:
samsara
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#46

12.05.2017, 10:46

Beim ZV-Auftrag musste ich letztens nachweisen, weshalb die Anschrift im Titel nicht mit der Anschrift des Auftrages identisch war. Hatte ich bislang auch noch nicht.
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Mel Kunterbunt
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#47

12.05.2017, 11:16

:fluch :fluch Das muss ich IMMER machen :wut :motz :lol: :lol:
samsara
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#48

12.05.2017, 11:31

Wirklich interessant, wie unterschiedlich die GV´s arbeiten.
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