Treuhänder bestreitet RA-Gebühren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mimi84
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#1

21.08.2007, 07:58

Hallo Leute!

Ich hoffe meine Anfrage ist nicht schon einmal gestellt worden.

Unsere Mandantin hat selbständig eine Forderung zum Insolvenzverfahren angemeldet. Der Treuhänder bestreitet nun unsere angefallenen Kosten für zwei ZV-Aufträge sowie die EV-Gebühr. In der Insolvenztabelle steht, dass Kostenbelege für diese Positionen fehlen.
Nun hat sich die Mandantin wieder an uns gewandt.

Hat jemand eine Idee für eine schlaue Formulierung an den Treuhänder, dass er diese Kosten doch anerkennt?

Vielen lieben Dank schon jetzt für Eure Hilfe!
StineP

#2

21.08.2007, 08:02

Herzlich willkommen.

Du beantwortest doch die Frage ganz allein:

Die werden bestritten, weil Belege fehlen..... Kopier die Belege und schick sie hin.... Ganz einfach.. Selbst mit nem gepfefferten Text werden die Kosten nicht anerkannt - da musst du schon Nachweise erbringen.

Kopier den ZV-Auftrag, die GV-Kostenrechnung und schick sie hin.
Bärchen

#3

21.08.2007, 08:07

Genau, ohne Belege geht leider gar nichts! Deswegen bei Forderungsanmeldungen: Immer alle ZV-Unterlagen 1 x im Original und 1 x kopiert an die Ford.-Anm. und 1 Kopie für die Akten. Dann geht nichts mehr schief und es wird nichts mehr bestritten
Mimi84
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#4

21.08.2007, 08:14

Dankeschön, wollte ich auch so machen, allerdings liegt dem Treuhänder z. B. die Gerichtsvollzieherrechnung schon vor, woraus hervorgeht, dass der Schuldner die EV abgegeben hat. Werde die fehlenden Belege (unsere ZV-Aufträge) an unsere Mandantin schicken, damit sie diese einreichen kann. Hoffentlich klappts dann.
StineP

#5

21.08.2007, 08:16

Ja, ist logisch, wenn nur ein Teil der Unterlagen vorliegt, dann würde ich als Treuhänder die Kosten auch bestreiten. Die KOsten werden ja nicht einzeln anerkannt, sondern in der Gesamthöhe, wie sie angemeldet worden sind...
Mimi84
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#6

21.08.2007, 08:26

Mensch, warum habe ich dieses Forum nicht schon eher genutzt!!! :lol:
Gast

#7

21.08.2007, 23:39

Siehst du, man kann nur dazu lernen und beachte künftig, daß alle Unteragen 2-fach eingereicht werden, erleichtert ungemein die Arbeit :D
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